Unterweisungen

Unterweisungen zielen darauf ab, die Beschäftigten über die Gefährdungen und Gesundheitsrisiken bei ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz zu informieren sowie ihnen sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten zu demonstrieren und praktisch einzuüben. Jeder muss wissen, durch welches Verhalten er Gefährdungen entgegenwirken kann, und er muss diese Verhaltensweisen auch beherrschen.

Unterweisungspflicht für Unternehmer

Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" sowie viele andere Vorschriften verpflichten den Unternehmer, seine Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in angemessenen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Abwehr zu unterweisen. Eine vollständige Unterweisung umfasst auch das Einüben von Verhaltensweisen.

Die Unterweisungspflicht ist Bestandteil der umfassenden Verpflichtung des Unternehmers, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, indem er die erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen trifft. Unterweisungen können technische/organisatorische Sicherheitsmaßnahmen jedoch nicht ersetzen.

Häufigkeit und Umfang von Unterweisungen

Häufigkeit und Umfang von Unterweisungen hängen von den Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz sowie der Qualifikation der Beschäftigten ab. Wenn gefährliche Arbeiten durchzuführen sind oder z. B. mit Explosivstoffen, radioaktivem Material oder anderen Gefahrstoffen umgegangen wird, müssen nach den entsprechenden Vorschriften Unterweisungen mehrmals im Jahr durchgeführt werden.

Die drei Phasen einer Unterweisung

Idealerweise sollte die Unterweisung aus drei Phasen bestehen: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.

Vorbereitung von Unterweisungen

Vorbereitung: Zuerst müssen die Unterweisungsinhalte und Lernziele festgelegt werden. Was soll der Mitarbeiter nach der Unterweisung wissen, können und tun? Diese Festlegung erfolgt auf Basis der mit der Arbeitsaufgabe einhergehenden Gefährdungen bzw. Belastungen und den angemessenen Verhaltensweisen. Es ist also ein sicherheitsgerechtes Verhalten (Soll-Verhalten) festzulegen, das durch die Unterweisung erreicht werden soll. Konkrete Lernziele zu definieren ist wichtig, da sonst eine Überprüfung der Ergebnisse von Unterweisungsmaßnahmen nicht möglich ist.

Zur Vorbereitung zählt auch die Überlegung, nach welchen Gesichtspunkten die zu unterweisende Mitarbeitergruppe zusammengestellt werden soll. Die Unterweisung sollte zielgruppengerecht und arbeitsplatzbezogen sein. Dies kann z. B. bedeuten, alle Mitarbeiter mit gleichen oder sehr ähnlichen Tätigkeiten zusammenzufassen (z. B. alle Betriebsschlosser) oder aber Mitarbeiter mit gleichen Defiziten zu einer Unterweisungsgruppe zusammenzustellen (z. B. alle Neulinge im Betrieb).

Wichtig ist auch die Wahl eines geeigneten Unterweisungsortes. Er sollte möglichst frei von äußeren Störungen und Ablenkungen sein. Eine Unterweisung sollte arbeitsplatznah erfolgen, je nach Inhalt sogar direkt am Arbeitsplatz stattfinden. Auch die Festlegung eines günstigen Zeitpunkts zählt zur Vorbereitung. Unterweisungsmaßnahmen an das Ende eines Arbeitstags zu legen, ist ungünstig; besser geeignet ist die Zeit nach einer Pause bzw. zu Arbeitsbeginn.

Durchführung von Unterweisungen

Durchführung: Teilnehmerorientierte Vorgehensweisen, bei denen die Mitarbeiter aktiv einbezogen werden, indem sie im Dialog ihre Fragen, Erfahrungen, Kenntnisse, Gedanken und Kreativität einbringen können, sind lehrerzentriertem Frontalunterricht, bei dem die Mitarbeiter nur passive Zuhörer sind, vorzuziehen. Eine teilnehmeraktivierende Unterweisung bietet günstigere Chancen zu motivieren und die gedankliche Auseinandersetzung mit den Lerninhalten zu fördern. Sie führt auch eher zur Identifikation mit den Inhalten und zur Akzeptanz der erarbeiteten Verhaltensregeln. Wenn es um die Vermittlung von Handlungs- und Bewegungsabläufen geht, sollte jeder Mitarbeiter ausreichend Gelegenheit haben, sie praktisch einzuüben (Training). Zusätzliches mentales Training kann den Lerngewinn steigern und neue Bewegungsabläufe festigen.

In Abhängigkeit von sprachlicher Kompetenz (z. B. ausländische Arbeitnehmer) sollte der Unterweisende immer mit der Möglichkeit von Missverständnissen rechnen.

Eine klare Gliederung und eine verständliche Darstellung und Benennung von Gefährdungen und sicherheitsgerechten Verhaltensweisen (und deren Begründung) sind wichtige Voraussetzungen für den Lernerfolg. Sich in allzu vielen Details zu verlieren, ist nicht zielführend, ebenso hilft es nicht weiter, Unverständliches mit immer denselben Worten zu wiederholen. Es wird dadurch nicht verständlicher. Visuelle Informationen (bildliche Darstellungen, Videos, Filme, PC-Medien) können unterstützend wirken, wenn sie maßvoll eingesetzt werden und die Beteiligung der Mitarbeiter nicht verhindern.

Nachbereitung einer Unterweisung

Nachbereitung: In dieser Phase wird überprüft, ob die Lernziele erreicht wurden. Verfügen die Mitarbeiter jetzt über die erforderlichen Kenntnisse und zeigen sie sicherheitsgerechte Verhaltensweisen?

Je nach Inhalt der Unterweisung kann die Überprüfung durch Gespräche, in schriftlicher Form oder durch Verhaltensbeobachtung erfolgen. Sowohl Unterweiser als auch Lernende erhalten eine Rückmeldung über Lernfortschritte und noch verbliebene Defizite. Werden die erwünschten, sicherheitsgerechten Verhaltensweisen gezeigt, sollte nicht mit Anerkennung gespart werden. Sicherheitswidrige Handlungsweisen sind dagegen konsequent zu kritisieren, indem sicherheitsgerechtes Verhalten gefordert wird. Gegebenenfalls sind weitere Unterweisungen erforderlich. Zum Beispiel dann, wenn die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht haben, neue Bewegungsabläufe aufzubauen.

Unterweisen ist Aufgabe des Vorgesetzten. Er kennt die Situation vor Ort und hat die günstigsten Möglichkeiten zur Erfolgskontrolle. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte ihn unterstützen und sich gegebenenfalls an der Unterweisung beteiligen.

Über die Unterweisungen muss ein Nachweis geführt werden. Dabei sind Inhalte, Zeitpunkt und Dauer sowie Teilnehmer schriftlich festzuhalten.

Die Unfallversicherungsträger bieten Seminare zum Thema Unterweisung an sowie weitere Materialien und Fachinformationen, die die Betriebe unterstützen.


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