Neulinge

Die Ersteinweisung eines neuen Mitarbeiters ist besonders wichtig. Dem Neuling muss vor Beginn seiner Tätigkeit die Bedeutung der Arbeitssicherheit vermittelt werden. Es muss deutlich werden, dass die Sicherheit bei der Arbeit Bestandteil des betrieblichen Produktionsziels ist. Diese Aufgabe kann nur der Unternehmer selbst oder ein von ihm beauftragter Vorgesetzter übernehmen. Neulinge sollten vorrangig die grundlegenden Informationen über die Arbeitssicherheit erhalten. Zu viele Informationen auf einmal können neue Mitarbeiter überfordern. Folgende Punkte sollten bei der Einführung neuer Mitarbeiter berücksichtigt werden: 1. Allgemeine Einweisung durch das Unternehmen, nach Möglichkeit am ersten Arbeitstag:
  • allgemeine Informationen über das Unternehmen
  • Überblick über den betrieblichen Arbeitsschutz
  • Hinweis auf Meldepflicht von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten
  • Verhalten bei Unfällen
  • Hinweise auf allgemeine Gefahren
  • spezielle Vorschriften und Regelungen, z. B. Werksführerschein
  • Aushändigung und Erläuterung von Arbeitssicherheitsdruckschriften.
2. Einführung neuer Mitarbeiter im zuständigen Betriebsteil bzw. durch die Abteilung:
  • besondere Informationen über den Betriebsteil
  • Hinweise auf besondere, betriebsspezifische Gefahren, z. B. Erläuterungen der im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe, Erklärung der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz, Hinweis auf Notausgänge
  • Angabe der für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstungen unter Hinweis darauf, wie und wo diese zu erhalten sind, und auf die Benutzungspflicht
  • Erläuterungen der Betriebsanweisungen, Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, die für den Betrieb zu beachten sind, und Hinweis darauf, wo der neue Mitarbeiter diese im Betrieb einsehen kann
  • Aufzählung der Arbeiten, für die besondere Genehmigungen erforderlich sind, z. B. Befahren von Behältern und engen Räumen, Gerüstfreigabe, Schweißerlaubnis
  • Brand- und Katastrophenschutz mit Erläuterung der Notrufnummern, ggf. Erklärung von Alarmzeichen und das Verhalten bei Alarm, Standort von und Umgang mit Feuerlöschern, Hinweise auf Rettungswege und Sammelplätze
  • Erste Hilfe.
Auszubildende und andere Jugendliche bedürfen als betriebliche Neulinge einer besonderen Einweisung und längeren Begleitung und Betreuung. Sie müssen lernen, sich im betrieblichen Umfeld zurechtzufinden, auch einfache Gefahren zu erkennen sowie Schutzausrüstungen sinnvoll zu nutzen. Die Berufsgenossenschaften bieten für die Information dieser Zielgruppe spezielle Druckschriften sowie Filme und Videos an.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de