Explosionsschutz | Technik | B·A·D GmbH

Brennbare Stäube, Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe können zu verheerenden Explosionen führen. Geeignete Maßnahmen beim Explosionsschutz helfen, Sicherheitslücken zu schließen.

Explosionsschutz

Sicher auch vor kaum bekannten Gefahren

Schon scheinbar harmlose Substanzen, wie etwa handelsübliches Mehl, können zu Explosionen führen. Und Unternehmen gehen häufig mit Stoffen um, die bereits auf Grund ihrer Kennzeichnung ein hohes Gefahrenpotential erkennen lassen. Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten, Gase, Stäube oder gehen Sie damit um? Entstehen während des Arbeitsprozesses gewollt oder ungewollt brennbare Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube? Trifft dies zu, ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Und BAD kann Ihnen gute Dienste leisten.

Gesetzliche Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben | Explosionsschutz
Gesetzliche Vorgaben | Explosionsschutz

Der Gesetzgeber hat die unternehmerische Verantwortung in Sachen Explosionsschutz klar geregelt – sind die oben beschriebenen Umstände gegeben, fordert er gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung eine Gefährdungsbeurteilung. Kann die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische nicht sicher verhindert werden, hat der Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, Häufigkeit und Dauer ihres Auftretens, der Aktivierung und das Wirksamwerden von Zündquellen und das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen zu beurteilen. Darüber hinaus ist nach § 6 der Gefahrstoffverordnung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, indem die getroffenen Explosionsschutzmaßnahmen zusammengeführt werden. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen zudem vor der Inbetriebnahme und in festgelegten Zeitspannen wiederkehrend durch speziell qualifizierte Experten überprüft werden.

BAD hilft Ihnen beim Explosionsschutz

BAD hilft Ihnen als Unternehmer, Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Ihnen stehen sachverständige Experten bundesweit zur Verfügung. Diese verfügen auch über die in den Vorschriftenwerken geforderte Qualifikation als „Fachkundige bzw. Zur Prüfung befähigte Person“; teilweise sogar als Sachverständiger (BDSF). Gerade was den Explosionsschutz angeht, dürfen keinerlei Zweifel an der Kompetenz dieser Personengruppen bestehen. Unsere Mitarbeiter verfügen über ein profundes Hintergrundwissen und erstellen alle für den Explosionsschutz notwendigen Unterlagen für Sie. Damit erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Explosionsgefahren in Ihrem Unternehmen, können so unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtssicherheit im Bereich Explosionsschutz.

Unser Leistungspaket in Sachen Explosionsschutz:

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz
  • Identifizierung der explosionsgefährdeten Bereiche
  • Bewertung des Risikos im Sinne des Explosionsschutzes
  • Empfehlung von Zoneneinteilungen / Dokumentation in einem Explosionszonenplan
  • Aufnahme der getroffenen Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz
  • Zusammenfassende Dokumentation inklusive weiterer empfohlener Maßnahmen – Erstellen des Explosionsschutzdokumentes
  • Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und (elektrischen) Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen und auf Wechselwirkungen im Arbeitsbereich (*)
  • Erstellung von Sicherheitskonzepten, fachlichen Stellungnahmen, Gutachten zum Beispiel im Vorfeld von geplanten Bau- und Umbaumaßnahmen

Unsere Kunden kommen aus allen Branchen mit unterschiedlichsten Betriebsgrößen und Anzahl von Standorten in Deutschland und teilweise in Europa.

Derzeit haben wir einige große Kunden insbesondere im Bereich der Getreide-, Futtermittel- und Zuckerindustrie sowie im Bereich der Forschung.

(*) Nicht prüfen können wir für Sie derzeit Anlagen, die einer Prüfung durch eine so genannte „Zugelassene Überwachungsstelle“ vorbehalten sind:

  • Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10 000 Litern
  • Füllstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1 000 Litern je Stunde
  • Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen sowie
  • Entleerstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1 000 Litern je Stunde

soweit entzündbare Flüssigkeiten (Flammpunkt <23°C) gelagert oder abgefüllt werden.

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Gefährdungsbeurteilung | Explosionsschutz
Gefährdungsbeurteilung | Explosionsschutz

Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz

 

Nicht nur in Industriebetrieben ist diese Frage berechtigt: Sind die Beschäftigten am Arbeitsplatz flüssigen, gasförmigen brennbaren Stoffen oder brennbaren Stäuben ausgesetzt? Ist ein Auftreten von explosionsfähigen Gemischen im Unternehmen möglich? Kann von diesen Gemischen auf Grund der Art dieser Stoffe, ihrer Einsatz- und der Umgebungsbedingungen eine Gefahr für Leib und Leben ausgehen? Lautet die Antwort ja, muss eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellt werden.

So steht’s im Gesetz  

§ 6 der Gefahrstoffverordnung fordert eine Gefährdungsbeurteilung. Darin müssen im Betrieb verwendete und entstehende Stoffe und deren für den Explosionsschutz bedeutsamen Eigenschaften, Arbeitsverfahren und Umgebungsbedingungen (beispielsweise Räumlichkeiten und physikalische Parameter) aufgenommen werden.  Kann auf Grund des Ergebnisses dieser Gefährdungsbeurteilung  die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische nicht sicher verhindert werden, hat der Arbeitgeber nach § 6 der Gefahrstoffverordnung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.  

Wir können Ihnen gute Dienste leisten

Die BAD-Gruppe lässt Sie nicht allein, wenn es darum geht, die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen sicherer zu machen. Es stehen Ihnen geeignete Experten bundesweit zur Verfügung. Diese verfügen über die gesetzlich geforderten Qualifikationen als "Fachkkundige" bzw. "Zur Prüfung befähigte Person“ sowie teilweise weitere Qualifikationen. Gerade was den Explosionsschutz angeht, dürfen keinerlei Zweifel an der Kompetenz dieser Personen bestehen.

Unsere Mitarbeiter verfügen über ein profundes Hintergrundwissen und erstellen Ihnen alle für den Explosionsschutz notwendigen Unterlagen. Damit erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Explosionsgefahren in Ihrem Unternehmen. Auf dieser Basis können Sie unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtssicherheit im Bereich Explosionsschutz.


Sprechen Sie uns an!

Unser Leistungspaket in Sachen Explosionsschutz:

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz
  • Identifizierung der explosionsgefährdeten Bereiche
  • Bewertung des Risikos im Sinne des Explosionsschutzes
  • Empfehlung von Zoneneinteilungen / Dokumentation in einem Explosionszonenplan
  • Aufnahme der getroffenen Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz
  • Zusammenfassende Dokumentation inklusive weiterer empfohlener Maßnahmen
  • Erstellen des Explosionsschutzkonzeptes und des Explosionsschutzdokumentes
  • Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und (elektrischen) Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen und auf Wechselwirkungen im Arbeitsbereich (*)
  • Erstellung von Sicherheitskonzepten, fachlichen Stellungnahmen und Gutachten

Unsere Kunden kommen aus allen Branchen mit unterschiedlichsten Betriebsgrößen und Anzahl von Standorten in Deutschland und teilweise in Europa.

Derzeit haben wir einige große Kunden insbesondere im Bereich der Getreide-, Futtermittel- und Zuckerindustrie sowie im Bereich der Forschung.

(*) Nicht prüfen können wir für Sie derzeit Anlagen, die einer Prüfung durch eine so genannte „Zugelassene Überwachungsstelle“ vorbehalten sind:

  • Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10 000 Litern
  • Füllstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1 000 Litern je Stunde
  • Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen sowie
  • Entleerstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1 000 Litern je Stunde

soweit entzündbare Flüssigkeiten (Flammpunkt <23°C) gelagert oder abgefüllt werden.

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Erstellen von Explosionsschutzdokumenten

Schon in kleinen Betrieben lauern Explosionsgefahren, etwa dann, wenn sich in geschlossenen Räumen mehr als zehn Liter zündfähiges, explosionsfähiges Gemisch ansammeln können. Daher muss jedes Unternehmen, das mit brennbaren Stoffen umgeht, die ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch bilden können, ein so genanntes Explosionsschutzdokument erstellen. Verlassen Sie sich dabei auf die BAD Expertise  – wir ermitteln für Ihr Unternehmen, für welche Bereiche welche Explosionsschutzmaßnahmen gelten.

Vom Gesetzgeber gefordert:

Kann auf Grund des Ergebnisses der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische nicht sicher verhindert werden, dann fordert der Gesetzgeber in §6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes.

 

In diesem Dokument beschreibt der Arbeitgeber:

  • Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens dieser Gemische
  • Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen und das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen
  • Maßnahmen die aufgrund einer Bewertung getroffen wurden, um den Explosionsschutz sicherzustellen

Das können wir für Sie tun

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung – bei der Erstellung dieses wichtigen Dokuments helfen wir Ihnen gerne. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der für den Explosionsschutz notwendigen Unterlagen. Das beinhaltet zum Beispiel folgende Tätigkeiten:

  • Begehung vor Ort
  • Sichten und Auswerten von vorhandener Dokumentation
  • Ermittlung der Explosionsgefährdung nach zu erwartender Häufigkeit und Dauer des Bestehens eines explosionsfähigen Gemisches
  • Einteilung der Explosionsschutzzonen
  • Grafische Erstellung von Explosionsschutzzonenplänen
  • Aufnahme der getroffenen Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz
  • Erstellung eines Explosionsschutzkonzeptes
  • Zusammenfassende Dokumentation inklusive weiterer empfohlener Maßnahmen (Explosionsschutzdokument)

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Wo Gefahren lauern

Was kann schon passieren, wenn in der Autowerkstatt die oberste Lackschicht eines Sportwagens abgeschliffen wird? Was soll schon gefährlich sein an dem Mehl, das ein Bäcker zum Brotbacken nutzt? Ganz einfach: Arbeitsunfälle durch Explosionen können sich nicht nur da ereignen, wo chemische Stoffe eingesetzt werden, auch scheinbar harmlose Materialien wie Mehl, Zucker oder Sägespäne können bei ihrer Verarbeitung schwere Staubexplosionen verursachen.Grund genug für den Gesetzgeber, Überprüfungen überall da vorzuschreiben, wo solche Stoffe zum Einsatz kommen.

Das sagt der Gesetzgeber

In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Gesetzgeber Schritte zur Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz aufgezeigt. Er schreibt erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und (elektrischen) Betriebsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen vor. Werden Arbeitsmittel den Anforderungen entsprechend ausgewählt und verwendet? Stimmen die Rahmenbedingungen, die bei neu in Betrieb genommenen Arbeitsmitteln gegeben waren, auch dann noch, wenn diese Stoffe über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden?

  • Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung werden Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festgelegt (mindestens alle drei Jahre, abhängig vom Ergebnis der sicherheitstechnischen Bewertung). Durchzuführen sind insbesondere:
  • Prüfungen vor Inbetriebnahme nach § 15 (1) in Verbindung mit Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 4.1 BetrSichV
  • § 11 i.v.m Anh. 1 GefStoffV (Prüfung der Arbeitsbereiche)

Wiederkehrende Prüfungen

  • Mindestens 6- jährlich wiederkehrende Prüfungen nach § 16(1) in Verbindung mit Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5.1  BetrSichV für Anlagen
  • Mindestens 3- jährlich  wiederkehrende Prüfungen  nach §16(1) in Verbindung mit Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5.2 BetrSichV für Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen,.. als Bestandteil einer Anlage

Diese Prüfungen sind durch "Zur Prüfung befähigte Person" nach Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1 bzw. 3.3 BetrSichV möglich!

Die BAD-Gruppe hilft mit Sachverstand und Expertise

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass Arbeitsmittel sicher funktionieren und verwendet werden und dies auch detailliert dokumentiert wird – Prüfungen im Explosionsschutz aber dürfen nur durch besonders qualifizierte Experten („Zur Prüfung befähigte Personen“ und "Sachverständige") oder zugelassene Überwachungsstellen durchgeführt werden. Die BAD-Gruppe hilft dabei mit Sachverstand und Expertise: Ihnen stehen Experten, die über diese Qualifikationen verfügen, bundesweit zur Seite.
 

Wir prüfen im Detail

Die wiederkehrenden Prüfungen nach §16.1 der Betriebssicherheitsverordnung befassen sich mit folgenden Problemstellungen:

In der Ordnungsprüfung wird vor allem festgestellt:

  • Sind erforderliche Unterlagen (z.B. Baumusterprüfbescheinigung; Konformitätserklärung) vollständig?
  • Werden Geräte und Anlagen / Anlagenbestandteile gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung / Sicherheitstechnischen Bewertung eingesetzt?
  • Werden von der Behörde im Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheid geforderte Auflagen eingehalten?
  • Werden erforderliche Prüfparameter definiert und eingehalten (Prüffrist, Prüfumfang, Prüftiefe)?
  • Ist die Übereinstimmung zwischen Dokumentation und Ist-Zustand gegeben?
  • Ist die Beschaffenheit oder der Betrieb seit der letzten Prüfung geändert worden?

Technische Prüfungen bestehen in einer Sichtprüfung und einer Detailprüfung:

  • Die Sichtprüfung (und gegebenenfalls eine Nahprüfung) sucht durch äußere Begutachtung, also ohne Eingriffe beispielsweise in Geräte, nach optisch/akustisch oder anders wahrnehmbaren Mängeln.
  • Die Detailprüfung soll darüber hinaus solche Fehler ermitteln, die beispielsweise nur durch das Öffnen von Gehäusen erkennbar sind.
  • Bei der Prüfung nach § 11 i.v.m Anh. 1 GefStoffV wird zudem untersucht, ob von Anlagen in Explosionsfähigen Bereichen eine Gefahr auf andere Arbeitsplätze ausgeht und ob alle Anforderungen des Explosionsschutzes erfüllt sind.

Die Dokumentation und Auswertung erfolgt auf Basis standardisierter Dokumente.


(*)    Nicht prüfen können wir für Sie derzeit


Anlagen, die einer Prüfung durch eine so genannte „Zugelassene Überwachungsstelle“ vorbehalten sind:

  • Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10 000 Litern
  • Füllstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1 000 Litern je Stunde
  • Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen sowie
  • Entleerstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1 000 Litern je Stunde
  • soweit entzündbare Flüssigkeiten (Flammpunkt <23°C) gelagert oder abgefüllt werden.

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Gutachten und Konzepte mit Know-how

Die BAD-Experten können eine ganze Menge auch für Ihr Unternehmen tun.

Im Bereich Explosionsschutz  sind es ausschließlich besonders benannte Sachverständige (BDSF) die Gutachten beziehungsweise Sicherheitskonzepte erstellen. Dies geschieht im Rahmen oder im Vorfeld von:

  • Genehmigungsverfahren (beispielsweise nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz) sowie
  • geplanten Bau-/Umbauvorhaben, aus denen Explosionsgefahren resultieren könnten oder die in Zusammenhang mit Produktionsverfahren/Arbeitsverfahren, Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmitteln stehen, bei denen das Auftreten (gefahrdrohender) explosionsfähiger Gemische nicht ausgeschlossen werden kann.

Unsere Experten führen zudem Beurteilungen von bestehenden Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durch. Diese Dienstleistung lautet bei BAD „Inspektionen in Betrieben zur Feststellung und Beurteilung von Explosionsgefährdungen nach Vorgaben des BImSchG und der jeweiligen Landesbauordnungen“. Die Inspektionen erfordern in der Regel einen Termin vor Ort im Unternehmen und werden rechtzeitig mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Unsere Experten arbeiten in der Regel mit Mustervorlagen und Checklisten, die die gesetzlichen Anforderungen an die entsprechenden Bereiche und Tätigkeiten berücksichtigen. Werden zur Erfüllung der gesetzlichen oder fachlichen Anforderungen weitere Maßnahmen empfohlen, wird dies im Bericht gesondert ausgewiesen.

 

Referenzen

In überwiegendem Maße wird die Tätigkeit der BAD-Experten derzeit von kleinen- und mittelständischen Unternehmen nachgefragt, aber auch namenhafte Unternehmen der Getreide-, Nahrungs- und Futtermittelindustrie jeglicher Größenordnung, Kommunen und Kommunale Einrichtungen sowie Forschungseinrichtungen und Laboreinrichtungen gehören dazu.

Interessiert?

Sie wollen mehr über uns erfahren? Sie wünschen ein Angebot? Oder Sie haben einfach nur eine Frage? Wir sind für Sie da.

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