Gesetzlich geregelt
1996 wurde der Arbeits- und Gesundheitsschutz in deutschen Unternehmen und Verwaltungen neu geregelt, europäisches in nationales Recht umgesetzt. Das seither geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern; sein wichtigstes Ziel ist in § 1 verankert – die Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. In der Praxis bedeutet dies: Der Arbeitgeber ist für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich und hat Vorsorge gegen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen. Er muss dazu Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) bestellen, die ihn entsprechend beraten und unterstützen. Die Beschäftigten haben ein Recht darauf, über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz unterwiesen zu werden, und die Pflicht, die für ihren Arbeitsplatz geltenden Vorschriften zu beachten.

Legen Sie das Thema Sicherheit in unsere Hand
Die B·A·D-Gruppe hilft Ihnen, die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen sicherer zu machen.
Bundesweit stehen Ihnen qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Aufgrund unserer hohen Qualitätsstandards verfügen unsere Experten über ein umfangreiches Hintergrundwissen, beraten Sie ausführlich und erstellen für Sie alle für den Arbeitsschutz notwendigen Unterlagen. So erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Gefahren und Gefährdungen in Ihrem Unternehmen, können unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtssicherheit im Bereich Arbeitsschutz.
Wir bieten Ihnen eine Rundumbetreuung: Unsere Experten beraten Sie zu den gesetzlichen Mindestanforderungen, erarbeiten maßgeschneiderte Konzepte für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.
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Das können wir für Sie tun
Die Leistungen der B·A·D-Gruppe im Bereich Arbeitsschutz beinhalten:
- Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Hilfe bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit
- Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
- Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
- Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
Referenzen
Unsere Kunden kommen aus allen Branchen mit unterschiedlichsten Betriebsgrößen mit einer Anzahl von Standorten in ganz Deutschland und Europa.
Vom kleinen Friseurbetrieb bis zum führenden Telekommunikationsunternehmen – Betriebe aller Branchen und Größen nutzen die Expertise der B·A·D-Gruppe.
Interessiert?
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