Lärm kann ebenso krank machen wie die von einem Arbeitsgerät ausgehende Vibration. Nach einer Analyse der Arbeitsbereiche können geeignete Maßnahmen getroffen werden.

Schall- und Vibrationsbewertung

Körper und Geist betroffen

Lärm kann krank machen, genauso aber können auch die von einem Arbeitsgerät ausgehenden Vibrationen die Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen. Ganz direkt oder aber indirekt, indem sie bei den Betroffenen eine mangelnde Konzentration und hohe Risikobereitschaft zur Folge haben. Beides erhöht die Unfallgefahr und führt zu Störungen des Betriebsablaufs. 

Das sagt der Gesetzgeber

Mit der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) und dem zugehörigen technischen Regelwerk (TRLV Lärm und TRLV Vibration) sind die Grundlagen zu Beurteilung und Ableitung von Maßnahmen gegeben. Die darin genannten Grenzwerte sind primär auf den Schutz vor direkten Gesundheitsschäden durch zu hohe Schallpegel oder Vibrationswerte ausgerichtet. In der Arbeitsmedizin ist hier, abhängig von der Belastungshöhe, die Vorsorge nach dem Grundsatz G20 (Lärm) und G46 (Muskel-Skelettsystem) vorgesehen.

Bereiche wie etwa Büros, die durch Geräuschpegel unterhalb der für das Gehör schädigenden Schwelle liegen, können anhand von Empfehlungen durch berufsgenossenschaftliche Informationen, zum Beispiel "Akustik im Büro" und "Bildschirm und Büroarbeitsplätze", beurteilt werden.

Belastungen begrenzen

Primär ist zu klären, ob der Schutz auf direkte Einwirkungen durch zu hohe Schallpegel oder Vibrationsexpositionswerte ausgerichtet werden muss oder ob kognitive Anforderungen ein höheres Schutzniveau erfordern. Durch Auswertung vorhandener Daten sowie Messung und Bewertung ist die Ist-Situation zu ermitteln und mit den Soll-Werten abzugleichen. Obwohl im Bereich des Lärmschutzes rasch zu der oft preiswerten Lösung des Gehörschutzes tendiert wird, gilt auch hier, primär mit Lösungen an der Quelle anzusetzen und durch technische Maßnahmen "das Übel an der Wurzel zu packen". Bei Neu- oder Ersatzbeschaffung von Anlagen und Geräten muss der Aspekt geringer Lärm- und Vibrationsbelastung in die Investitionsentscheidung einfließen. Wo beides arbeitstechnisch kaum vermeidbar ist, kann durch überlegte organisatorische Maßnahmen die arbeitstägliche Belastung für einzelne Mitarbeiter auf ein erträgliches Niveau begrenzt werden.

 

Das können wir für Sie tun

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer zu betrachtenden Bereiche, helfen das relevante Anforderungsniveau festzulegen und die geeignete Strategie zur Ermittlung und Bewertung der Belastungsdaten zu finden. Bereits bei Ihnen vorhandene Daten können durch Messung von Schallpegeln gemäß DIN EN ISO 9612 oder Auswertung von Datenbanken zur Vibrationsbewertung ergänzt werden. Auf Basis der Betriebsbedingungen erstellen fachkundige Mitarbeiter* der BAD-Gruppe eine Beurteilung und schlagen entsprechende Maßnahmen vor. 

*gemäß §5 LärmVibrationsArbSchV

 

Case Study

"Ein Müller muss seine Mühle hören!" – mit diesem Statement starteten wir in die anspruchsvolle Aufgabe, die Lärmsituation in einer Großmühle zu beurteilen und eine akzeptable Maßnahme zum Schutz der Mitarbeiter zu finden.

In Großmühlen hat der Beruf des Müllers wenig mit dem klassischen Bild zu tun; unter "Müller" ist vielmehr der Bediener einer komplexen Industrieanlage zu verstehen. Aufgrund von Hygieneanforderungen sind die Räume meist gefliest, haben Betonwände und Decken schallharte Oberflächen. In diesem Umfeld erzeugen unzählige Antriebe eine sehr eigene Geräuschkulisse. Das Ohr des Müllers muss hier, wie das eines Dirigenten, Fehltöne erkennen und abnormale Betriebszustände schon in einem frühen Stadium herausfiltern können. Aus diesem Grund waren die Mitarbeiter nicht bereit, einen Gehörschutz zu akzeptieren, der die Wahrnehmung von Geräuschen verzerrt.

Bei einer vor Ort erfolgten Messung wurden Schallpegel zwischen 78 und 92dB(A) festgestellt, wobei bei einem durchschnittlichen Arbeitstag ein gemittelter Schallpegel von 87dB(A) über die komplette Arbeitsschicht einwirkt. Maßnahmen waren damit zwingend notwendig. Zusammen mit den Mitarbeitern wurde ein spezieller Gehörschutz für Musiker getestet und nach erfolgreicher Erprobung durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Mit diesen an das individuelle Gehör angepassten Otoplastiken kann (bei hohem Tragekomfort) das Gehör geschützt, Geräusche aber immer noch unverzerrt wahrgenommen werden.

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Lärm

Unter Lärmmanagement wird klassischerweise die Messung und Beurteilung von Schallpegeln ver-standen, die eine schädigende Wirkung auf das Gehör haben. Liegen bereits Messwerte vor, lassen sich mit der unter „Formblättern“ abrufbaren Datei „ArbMedVV Lärmbeurteilung“ die individuelle Belastung ermitteln und daraus unter Umständen die notwendige arbeitsmedizinische Vorsorge G20 sowie passender Gehörschutz ableiten. 

Zur orientierenden Messung können Geräte der Klasse 2 verwendet werden (z. B. BAPU); die Unsi-cherheit beträgt hier ±1,5dB. Für qualifizierte Messungen sollen integrierende mittelwertbildende Schallpegelmesser der Klasse 1 verwendet werden, die nur ±0,7dB Messunsicherheit besitzen. Vor und nach der Messung ist das Messgerät mit einem Kalibrator der Klasse 1 zu überprüfen. Kalibrierintervalle sollen zwei Jahre nicht überschreiten.
Für Leistungen wie die Erstellung von Lärmkatastern und Messung an mehreren Arbeitsplätzen stehen bei BAD speziell geschulte Kollegen zur Verfügung, die auch bei der Aufwandsabschätzung helfen.

 

Vibration

Gesundheitsschädliche Vibrationen können entstehen, wenn Beschäftigte mit Druckluftgeräten, z. B. als Kranführer oder als Fahrer von Flurförderzeugen arbeiten; dabei wird zwischen Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen unterschieden. Kennzeichnend für dieses Themenfeld ist die geringere Auswahl an Schutzmaßnahmen, wie etwa kaum verfügbare PSA (Persönliche Schutzausrüstung) oder hohe Kosten für Maßnahmen der Schwingungsdämpfung. 

Da der messtechnische Aufwand sehr hoch ist und die wesentlichen Informationen zur Beurteilung von Geräten und Maschinen in den Handbüchern der Hersteller beziehungsweise den Datenbanken der Berufsgenossenschaften aufgeführt sind, gehören Vibrationsmessungen nicht zum Angebot der BAD GmbH. 

Wie lange Vibrationen auf die Beschäftigten einwirken, ermitteln unsere Mitarbeiter durch Befragung und Beobachtung der betroffenen Personen. Deutliche Erleichterungen können schon durch organisatorische Maßnahmen wie die Reduktion der Einwirkzeit erzielt werden; vorhandene Geräte nachzurüsten erfordert dagegen einen hohen Aufwand. Unsere Beratung zur Reduzierung von Vibrationsbelastungen setzt deshalb bereits bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln an. 

Zu unserem Leistungsangebot gehört die arbeitsmedizinische Vorsorge G46; sie allerdings kann dem Betroffenen lediglich helfen, einen Status festzustellen, diesen zu dokumentieren und Hinweise für konkrete Lösungen zu finden. 

Raumakustik

Soll die Raumakustik am Arbeitsplatz untersucht werden, betrachtet man die Schallausbreitung in einem Raum. Bei Räumen, die viel absorbierendes Material enthalten, wird ein erzeugter Schall rasch gedämpft. Im Gegensatz dazu schaukeln sich in Räumen mit wenig dämpfender Ausstattung Schallpegel immer weiter hoch. Dieser so genannte Lombardeffekt lässt sich in Call-Centern oder auch auf Partys beobachten: Bei wenigen Sprechern wird noch mit normaler Lautstärke gesprochen, aber je mehr Personen sich an der Kommunikation beteiligen, desto lauter wird der Einzelne sprechen. 

Zur objektiven Beurteilung der Raumakustik lässt sich die Nachhallzeit messen, jene Zeit also, in der ein erzeugtes Geräusch abklingt. Für Büroräume liegt dieser Wert üblicherweise in einem Bereich von 500ms; zu einer entsprechenden Messung sind besondere Messgeräte und Schallquellen nötig. Deshalb sollte eine Beratung zur Raumakustik nur durch speziell geschulte Mitarbeiter erfolgen.

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