Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Nach dem Arbeitsschutzgesetz soll der Arbeitgeber alle mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen der Beschäftigten beurteilen und Maßnahmen zu ihrem Schutz ermitteln.

Was sind Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren?

Zu den arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zählen alle Zustände und Ereignisse bei der Arbeit, die gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen oder begünstigen oder sogar zu einer Bedrohung des Lebens von Beschäftigten führen können. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren schließen Unfall- und Berufskrankheiten-Gefahren ein.

Beispiele für diese Gruppe der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sind

  • chemische, physikalische, biologische und Klimabelastungen in spezifischer Art und Ausprägung
  • ungeeignete Beleuchtung
  • Mängel in der Arbeitsplatzgestaltung
  • ungeeignete Informationsvermittlung
  • physische Fehlbeanspruchungen
  • psychische Fehlbeanspruchungen
  • Mängel in der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation
  • unzureichende Qualifikation.

Was muss bei der Beurteilung physischer und psychischer Belastungen beachtet werden?

Bei der Beurteilung physischer und psychischer Belastungen ist zu beachten, dass sie sich in bestimmter Art und Ausprägung in Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen auch positiv auf die Gesundheit von Beschäftigten auswirken.

Mit dem erweiterten Präventionsauftrag - Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren - ist ein umfassender Gesundheitsschutz Teil des Arbeitsschutzes geworden.

Das erfordert über die betriebliche Gefährdungsbeurteilung hinaus die Nutzung aller geeigneten Informationen und Erkenntnisse über die Beziehungen zwischen Arbeit und Gesundheit.

Bei der Ermittlung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren kommen folgende Daten und Informationen in Frage:

  • Daten der Krankenkassen über das Krankheitsgeschehen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene
  • Daten zum Unfall- und Berufskrankheitengeschehen
  • Daten über Betriebsbegehungen
  • Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen
  • Daten aus Arbeits- und Gesundheitsschutzprojekten
  • Literaturrecherchen
  • Daten aus der betriebsärztlichen Betreuung einschließlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Daten aus der sicherheitstechnischen Betreuung
  • Erkenntnisse aus Mitarbeiterbefragungen
  • Informationen der Betriebsvertretungen.

Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 20 SGB V und § 14 SGB VII) sind die Krankenkassen und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zur Zusammenarbeit verpflichtet.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben zur Kooperation bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in der vor allem die Zielsetzung und der Handlungsrahmen der Kooperationspartner festgelegt wurden.

Wesentliche Bedeutung hat die Kooperation auf betrieblicher Ebene. Die Unfallversicherungsträger und die Krankenkassen unterstützen die Betriebe mit einem gemeinsam abgestimmten Vorgehen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, z. B. bei den Fragestellungen

  • Gefährdungen und Belastungen durch Arbeitsumgebungsfaktoren
  • Optimierung physischer und psychischer Belastungen
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitszeitorganisation, Schichtsysteme.

Ein wesentliches Element ist hierbei die Beteiligung der Mitarbeiter z. B. in betrieblichen Gesundheits- oder Sicherheitszirkeln. In einer moderierten Gruppe von ca. fünf bis zwölf Mitarbeitern eines Arbeitsbereiches werden Belastungen und Gefährdungen und Lösungsmöglichkeiten erörtert. Die Ergebnisse werden von einem vorzugsweise externen Moderator aufbereitet und als Grundlage für die Auswahl von Präventionsmaßnahmen dem Unternehmer präsentiert.

Während sich die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in erster Linie an den mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen orientiert, können Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen über diesen Rahmen hinausgehen. Sie umfassen insbesondere Maßnahmen, die das Gesundheitsverhalten der Beschäftigten verbessern sollen.

Gemeinsames Ziel ist es, mit den Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu vermeiden und sie darüber hinaus in die Lage zu versetzen, mit eigenem Verhalten bei der Arbeit und in der übrigen Lebenssphäre zu ihrer Gesundheit beizutragen.

Unfallversicherungsträger und Krankenkassen unterstützen die Betriebe bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, z. B. mit Daten und Informationen, Hilfestellungen bei der Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen, praxisgerechten Handlungshilfen, Arbeitsblättern und Fragebögen.


Weitere Informationen:

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de