Belastung, Beanspruchung

Was versteht man unter Belastungen?

Belastungen sind äußere Einwirkungen auf den Menschen, Beanspruchungen sind die Reaktionen des Menschen auf solche Belastungen (DIN EN ISO 6385:2004). Die Belastungen wirken nicht unmittelbar, sondern werden über persönliche Ressourcen und individuelle Voraussetzungen sowie externe Ressourcen (z. B. Tätigkeits-, Handlungs-, Entscheidungsspielraum) in ihren Beanspruchungsfolgen beeinflusst. Rückkopplungen von Beanspruchungsprozessen wirken auf Belastungsfaktoren modifizierend ein.

Was ist eine Gesamtbelastung?

Eine Gesamtbelastung ergibt sich aus einer Vielzahl einzelner Belastungsfaktoren und wirkt somit als Belastungskombination. Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz können physischer (körperlicher), psychischer (geistig-seelischer) oder psycho-sozialer Art sein (Abbildung).

Das Anfang der 70er Jahre entwickelte und ursprünglich mechanistisch definierte Belastungs-Beanspruchungs-Konzept wurde vielfach von den in den Arbeitswissenschaften zunehmend interdisziplinär zusammenwirkenden Teildisziplinen aus Ingenieur-/Naturwissenschaften, Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie bzw. weiteren Sozialwissenschaften erweitert.

Belastungen bestehen in unterschiedlicher Art, Dauer, Intensität und Kombination (Mehrfachbelastungen) an jedem Arbeitsplatz. Unter dem Blickwinkel der Prävention interessieren Belastungskombinationen, die zu Über- oder Unterforderung führen können, um Maßnahmen für eine optimierte Arbeitsgestaltung ableiten zu können.

Welche Belastungsfaktoren gibt es?

In diesem Sinne unterscheidet man folgende Belastungsfaktoren:

  • Belastungen aus der Arbeitsaufgabe
  • mechanische Gefährdungen
  • elektrische Gefährdungen
  • chemische Gefährdungen
  • biologische Gefährdungen
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen (z. B. Lärm, Hitze, Kälte, Vibrationen, elektromagnetische Felder, optische Strahlung)
  • Gefährdungen durch Organisationsmängel
  • Gefährdungen durch Mängel in der Arbeitsplatzgestaltung
  • Gefährdungen durch Mängel in der Arbeitszeitgestaltung
  • Gefährdungen durch psychische Belastungen
  • Gefährdungen durch psycho-soziale Belastungen
  • sonstige Gefährdungen (z. B. betriebliche/überbetriebliche Rahmenbedingungen)
  • nicht arbeitsbedingte Belastungsfaktoren.

Die Gesamtbelastung bei beruflichen Tätigkeiten besteht aus einzelnen Teilbelastungen. Je nach Kombinationen von Intensität, Art und Dauer der Teilbelastungen können sich linear oder exponentiell verstärkende, abschwächende oder auch neutrale Wechselwirkungen ergeben. Die Reaktionen auf Belastungen - also die Beanspruchungen - können bei jedem/r Beschäftigten anders sein, so dass bei gleicher Belastung die tatsächliche Beanspruchung des/der Einzelnen durchaus unterschiedlich beurteilt werden muss.

In zahlreichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie in dem zugehörigen technischen und arbeitsmedizinischen Regelwerk sind Mindestanforderungen sowie Grenz- und Richtwerte für die unterschiedlichen Belastungen enthalten. Es gehört zur Verantwortung des Unternehmers und seiner Führungskräfte, sich über die geforderten Ziele und die dafür notwendigen Maßnahmen zu informieren.

Erster Schritt eines Präventionsprogramms zur Verminderung von arbeitsbedingten Fehl-Beanspruchungen (Über- oder Unterforderungen) ist immer die Ermittlung der zu Grunde liegenden Belastungen. Die Ermittlung und Bewertung von Belastungen erfolgt durch Untersuchung und Beurteilung aller Belastungsfaktoren. Dies ist die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) durch den Unternehmer und seine Führungskräfte sowie ggf. durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner/Betriebsärzte und Betriebspsychologen. Ihnen stehen dafür sämtliche Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, zahlreiche weitere Arbeitshilfen (z. B. BG-Regeln, weitere Technische Regelwerke und Kataloge / Handlungshilfen / Checklisten) sowie das gesamte sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und betriebspsychologische Fachwissen zur Verfügung. Die Gewerbeaufsichtsämter/Unfallversicherungsträger und andere Berater unterstützen die Betriebe durch Beratungsleistungen und durch die Bereitstellung von Checklisten oder Gefährdungskatalogen.

Ermittlung von Belastungsschwerpunkten

Bei der Ermittlung von Belastungsschwerpunkten sollten die Beschäftigten immer einbezogen werden. Die Ermittlung und Bewertung der individuellen Beanspruchung infolge von Belastungen wird vorwiegend auf der Basis sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und -psychologischen Fachwissens erfolgen. Ziel der betrieblichen Prävention muss es sein, Belastungen der Beschäftigten so weit zu optimieren, dass es erst gar nicht zu kritischen Beanspruchungen kommt.

Was sind die häufigsten Belastungen bei handwerklicher Arbeit?

Zu den häufigsten Belastungen bei industrieller/handwerklicher Arbeit gehören

  • schweres Heben und Tragen von Lasten, manuelle Lastenhandhabung, repetitive Tätigkeiten
  • körperliche Zwangshaltungen (z. B. dauerndes Stehen oder Sitzen, Arbeiten über Kopf)
  • Lärm
  • Gase, Dämpfe, Stäube, Verschmutzung durch Fette, Öle
  • Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, Klimaanlagen
  • Arbeitsorganisation (z. B. Nacht- und Schichtarbeit, Überstunden, Akkord)
  • psycho-soziale Risikofaktoren sowie psychische Fehlbelastungen und Stress.

Die Rangfolge der Belastungen und ihrer Kombinationen ist, je nach Betriebsbereich oder Gewerbezweig, unterschiedlich. So geben Beschäftigte mit Büroarbeit vorrangig Zwangshaltungen an Schreibtisch und Bildschirm sowie das damit verbundene dauernde Sitzen als belastend an, während bei gewerblichen Mitarbeitern oft der Arbeitslärm und/oder wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten an der Spitze stehen. In allen Bereichen hat die Bedeutung psycho-sozialer Risikofaktoren sowie psychischer Fehlbelastungen und Stress zugenommen.


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