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Zeckenstich als Arbeitsunfall?

Newsletter 05/22

Zeckenstich als Arbeitsunfall?

Es sind die perfekten „Schmarotzer“: Zecken sitzen im Gras oder im Gebüsch und warten, bis Tiere oder Menschen vorbeikommen, um an ihnen Blut zu saugen. Zecken können jedoch gefährliche Erkrankungen übertragen. Gerade für im Freien Beschäftigte ist das Risiko groß, einen Zeckenstich zu erleiden und zu erkranken. Was Sie dann tun können.

Von März bis Oktober ist Hochsaison für Zecken. Sie sind in Wald und Flur in bis zu 2.000 Meter Höhe zu finden und sitzen auf Pflanzen, um von dort von vorbeilaufenden Menschen abgestreift zu werden. Teils bleiben Zeckenstiche unbemerkt. Zecken können jedoch gefährliche Erkrankungen übertragen, etwa Borreliose (bakterielle Infektion) und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME).

Etwa 30 Prozent derjenigen, die sich infiziert haben, erkranken laut Deutsche Grünen Kreuz an FSME, bei der Mehrzahl der Infizierten führt die Ansteckung zu einem symptomlosen Verlauf. FSME-Viren können Entzündungen des Gehirns, der Gehirnhaut oder des Rückenmarks auslösen.

Die sogenannten Zecken-Risikogebiete in Deutschland werden zudem immer größer. Während früher vor allem nur der Süden betroffen war, gibt es laut Robert-Koch-Institut neue FSME-Risikogebiete seit diesem Jahr auch in Mitteldeutschland, Brandenburg und erstmals auch in Nordrhein-Westfalen.

Was tun, wenn ich bereits von einer Zecke gestochen worden bin?

Spätestens am Arbeitsende, besser zusätzlich schon in der Mittagspause, ist der Körper nach Zecken abzusuchen. Bevorzugt betroffene Hautpartien sind der behaarte Kopf, Arm- und Kniebeugen, Achselhöhlen und die Leistengegend.

Die Zecke ist so nahe wie möglich an der Haut mit einer speziellen Pinzette oder Zeckenkarte zu ergreifen und herauszuziehen, ohne sie zu knicken oder zu zerquetschen. Danach ist die Einstichstelle zu desinfizieren. Verbleiben noch Zeckenteile in der Haut, sollten diese baldmöglichst von einem Arzt entfernt werden, um mögliche Entzündungen zu vermeiden.

Auf keinen Fall dürfen Öle, Klebstoffe oder Ähnliches benutzt werden, da die Zecken dann noch mehr Erreger in den Menschen ausschütten.


Wie kann man sich vor den Folgen eines Zeckenstiches schützen?

  • Tragen Sie geschlossene Schuhe, langärmelige Oberbekleidung, eine lange Hose sowie über die Hosenbeine gezogene Strumpfenden.
  • Nutzen Sie zeckenabhaltende Mittel, um einem Zeckenbiss medikamentös vorzubeugen. Die Wirkung dieser Präparate ist zeitlich begrenzt und bietet keinen vollständigen Schutz.
  • Lassen Sie sich gegen FSME impfen! Relevant ist die Impfung in den betroffenen Gebieten für Forstwirte, Straßenwärter, Gärtner, Förster, Landschaftspfleger, Bedienstete der Katasterämter und Landwirte, also für jene Personen, die sich beruflich in der freien Natur aufhalten (besonders an Waldrändern, in hohen Wiesen, in Buschwerk).

    Gerne können Sie sich in den -Gesundheitszentren gegen FSME impfen lassen. Eine Impfung in den BAD-Gesundheitszentren erfolgt nach Klärung der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen arbeitsmedizinischen Betreuung.

Sie wurden während der Arbeitszeit von einer Zecke gestochen?

Eine durch einen Zeckenstich verursachte Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) kann zu einer Arbeits- oder Berufsunfähigkeit der Betroffenen führen, die mitunter lebenslang an Folgeschäden leiden. Borreliose kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit sein, die von der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen wäre.

Bei Forstarbeiter*innen, Holzrücker*innen, Berufsjäger*innen, landwirtschaftlichen Unternehmer*innen mit Bodenbewirtschaftung, Wanderschäfer*innen sowie bei Beschäftigten im Gartenbau kann die verantwortliche Berufsgenossenschaft grundsätzlich davon ausgehen, dass die Infektion während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, es sei denn, die Gesamtumstände sprechen im Einzelfall dagegen.

Grundsätzlich gilt: Jeder Zeckenstich, der während der Arbeit erfolgt, muss im sogenannten Verbandbuch im Betrieb dokumentiert werden. Dieser Nachweis ist wichtig, wenn im Erkrankungsfall die Frage gestellt wird, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt oder nicht. Hier sollten der Entdeckungszeitpunkt, der Arbeitsort und die Körperstelle sowie etwaige Zeugen angegeben werden. Oftmals resultieren Erkrankungen wie Borreliose oder FSME mit großer zeitlicher Verzögerung.

Die Folgen eines Zeckenstichs als Dienst- oder Arbeitsunfall anerkennen zu lassen, sollen allerdings äußerst schwierig sein. So hatte das Thüringer Landessozialgerichts in der Vergangenheit bereits geurteilt, wenn nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststünde, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort ein Beschäftigter von einer Zecke gestochen worden ist, so könne er für die Folgen des Stichs keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erwarten. (L 1 U 150/17) Die Anerkennung als Arbeitsunfall setzt demnach vielmehr eine örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit des Ereignisses "Zeckenstichs" voraus.
 
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