Neuauflage: Standardwerk für die Arbeitsmedizin

inForm 01/23

Die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ haben die sechste Auflage der seit mehr als 50 Jahren bestehenden „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“ abgelöst. Neben einer fachlich inhaltlichen Aktualisierung unter Beachtung des allgemein anerkannten Stands der Arbeitsmedizin wurde die Neuauflage auch inhaltlich neu strukturiert.

Wie auch schon beim Vorgänger richten sich die „DGUV Empfehlungen“ primär an alle Betriebsärzt*innen. Sie sollen diese bei der inhaltlichen Gestaltung von arbeitsmedizinischen Beratungen und Untersuchungen unterstützen und lassen den Betriebsärzt*innen hierbei ausreichend Spielraum für die Berücksichtigung individueller Gegebenheiten.


G-Grundsätze gehören der Vergangenheit an

Mit dem Wegfall der bisherigen G-Grundsätze orientieren sich die DGUV Empfehlungen nun endgültig an der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die schon seit Inkrafttreten im Jahr 2008 auf diese Bezeichnungen verzichtet hat.


Klare inhaltliche Trennung von Vorsorge und Eignung

Auch wenn es die Neuauflage vermuten lässt: Die Trennung von Vorsorge und Eignung ist nicht neu und wird auch in der Arb-MedVV betont. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient im Wesentlichen dazu, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern oder früh zu erkennen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 ArbMedVV), und umfasst ausdrücklich nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV).

Eignungsuntersuchungen dienen vorrangig Arbeitgeber- und/oder Drittschutzinteressen. Sie verfolgen in der Regel den Zweck, ein gewünschtes bzw. gefordertes Gesundheitsprofil mit den tatsächlichen gesundheitlichen Eigenschaften einer Person abzugleichen und im Ergebnis zu bewerten, ob die Person die gesundheitlichen Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit erfüllt.

Verschlankte Prozesse für Eignungsuntersuchungen

Unsicherheit herrschte bis weit ins vergangene Jahr hinein in der gesamten Arbeitsmedizin, ob, in welchen Abständen und unter welchen Voraussetzungen Eignungsuntersuchungen als turnusmäßige Routineuntersuchungen für zum Beispiel Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten durchgeführt werden dürfen.

Unabhängig von den Neuerungen durch die DGUV Empfehlungen hat sich B∙A∙D bereits im vergangenen Jahr bezüglich des Ablaufs und der Bescheinigung für Eignungsuntersuchungen dieser Art neu aufgestellt und deren Prozess dadurch deutlich effizienter gestaltet. Auf Basis entsprechender Informationen treffen Kunden selbst die Entscheidung, ob und wann sie Eignungs- oder Nachuntersuchungen beauftragen möchten.

Dadurch wird für Unternehmen, deren Beschäftigte und das arbeitsmedizinische Personal von B∙A∙D gleichermaßen eine hohe Klarheit und Sicherheit für den Umgang mit Eignungsuntersuchungen erzielt.

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Kirsten Lehnert

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