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Könnten Sie bei einem gesundheitlichen Notfall helfen?

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen bei gesundheitlichen Notfällen sicherzustellen. 40 Prozent der Deutschen trauen sich nicht, eine Reanimation zu leisten, nur die Hälfte der Europäer kennt die Notfallrufnummer.  Wir geben wichtige Tipps für die Organisation von Notfällen in Unternehmen.

Jeden Tag gibt es in Deutschland rund 2500 Erste-Hilfe-Fälle. Doch nur weniger als die Hälfte der Deutschen (48 Prozent) hilft laut aktuellen Statistiken im Ernstfall. Dabei ist jede:r Deutsche, die/der Erste Hilfe leisten kann, auch gesetzlich laut Strafgesetzbuch dazu verpflichtet.

Ein Europäischer Aktionstag für die Notrufnummer „112“? Diesen jährlichen Erinnerungstag am 11.2. gibt es nicht ohne Grund, wie aktuelle Umfragen zeigen. So wissen nur maximal 50 Prozent der Europäer:innen, mit welcher Telefonnummer sie in Notsituationen Hilfe erhalten. Auch wie jede:r die gesetzlich verpflichtende Erste Hilfe schnell und richtig leistet, darüber besteht weiterhin Aufklärungsbedarf. BAD informiert und unterstützt alle Unternehmen und deren Mitarbeitende.

Gut zu wissen: Seit 2008 gilt die Notrufnummer 112 - sie ist vorwahlfrei, kostenlos und verbindet Anrufende mit der örtlich zuständigen Notrufzentrale. Die leitet das Gespräch dann an professionelle Helfende weiter, an Feuerwehr, Notärztin/-arzt oder Polizei.


Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Unternehmen, Erste Hilfe zu organisieren

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine betriebliche Erste Hilfe zu organisieren, ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz sowie weiterer Arbeitsschutzverordnungen. In diesen gesetzlichen Grundlagen werden Mindestanforderungen an eine effektive und effiziente Erste Hilfe formuliert.

Meist sind es im Arbeitsalltag nur kleine Verletzungen - wie ein Schnitt in den Finger oder ein umgeknickter Fuß - bei denen eine Versorgung durch betriebliche Ersthelfer:innen bzw. eine Vorstellung beim Durchgangsarzt/bei der Durchgangsärztin ausreicht. Größere Unfälle und Notfälle lassen sich jedoch nie ganz ausschließen, sodass für diese Fälle eine gute Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb unumgänglich ist.

Die betriebliche Erste Hilfe-Organisation gewährleistet, dass im Notfall eine Erstversorgung bis zum Eintreffen von medizinischem Fachpersonal und der weiteren professionellen Versorgung sichergestellt ist.
 

Erste Hilfe-Organisation im Betrieb aufbauen

Durch eine Gefährdungsbeurteilung werden betriebsspezifische Besonderheiten ermittelt, bewertet und daraus Maßnahmen zur zielgenauen Organisation der Ersten Hilfe festgelegt. Dazu gehören Meldeeinrichtungen, das richtige Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte in geeigneter Form sowie geschultes Personal.

Die gebräuchlichste Meldeeinrichtung für eine effiziente Meldung und Koordination ist das Telefon mit sichtbarer Notrufnummer. Zu den gängigsten Erste-Hilfe-Materialien gehören der betriebliche Verbandkasten mit Verbandmaterial, Hilfsmittel und  Rettungsdecke (in Einzelfällen auch ein automatisierter externer Defibrillator, Beatmungsgerät, Notdusche, Krankentrage). Seit dem 01.11.2021 gelten zudem geänderte DIN-Vorschriften zum Inhalt von betrieblichen Verbandkästen.
 

Erste Hilfe-Organisation sicherstellen

Aufbewahrungsstellen für Erste-Hilfe-Material müssen deutlich erkennbar, dauerhaft mit Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen gekennzeichnet sowie im Flucht- und Rettungsplan vermerkt sein. Ein zentral ausgehängtes Erste-Hilfe-Plakat dient Menschen in Not- und Stresssituationen als Orientierungshilfe. Hier werden alle nötigen
Informationen und Telefonnummern für die Erste Hilfe aufgeführt.

Beispielsweise sollten u. a. Informationen zu einer zugelassenen Durchgangsärztin oder einem zugelassenen Durchgangsarzt und dem nächstgelegenen berufsgenossenschaftlich zugelassenen Krankenhaus leicht zu finden sein. Denn Unfallverletzte, die einer stationären Behandlung bedürfen, müssen einer zugelassenen Durchgangsärztin oder einem zugelassenen Durchgangsarzt in einer entsprechenden Klinik vorgestellt werden.

Je nach Gefährdungspotenzial im Betrieb sind außerdem diese Angaben sinnvoll:

  • Giftnotruf: Beim Umgang mit Gefahrstoffen kann es sinnvoll sein, hier Informationen einzuholen. Es gibt in Deutschland mehrere Giftinformationszentren / Giftnotrufzentralen, z. B. in Berlin (Telefonnummer: 030 / 19 24 0). Nähere Informationen hierzu finden sich etwa auf der Internetseite des Giftinformationszentrums Nord (www.giz-nord.de).
  • Augenarzt: Bei isolierten Augenverletzungen ist es sinnvoll, direkt eine/einen Augenärztin/-arzt zu kontaktieren.
  • HNO-Arzt: Bei isolierten Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen ist es sinnvoll, direkt eine/einen HNO-Ärztin/-Arzt zu kontaktieren.
  • Zuständige Berufsgenossenschaft: Wird der Rettungsdienst gerufen, benötigt dieser diese Angabe zur späteren Abrechnung.

Alle Beteiligten und Beschäftigten sollten darüber hinaus regelmäßig (mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen) zum Thema Erste Hilfe unterwiesen werden und sie sollten an Rettungsübungen teilnehmen.
 

Betriebliche Ersthelfer:innen ausbilden

In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, betriebliche Ersthelfer:innen ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.

Unter geschultem Personal werden betriebliche Ersthelfer:innen verstanden, die die Unfallstelle absichern, die Erstversorgung sicherstellen und die Rettungskette aktivieren (immer unter Beachtung des Eigenschutzes). Die erforderliche Anzahl an Ersthelfer:innen richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten im Betrieb:

  • bis zu 20 Beschäftigte eine/einen Ersthelfer:in
  • ab 20 Beschäftigte in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Beschäftigten,
  • ab 20 Beschäftigte bei sonstigen Betrieben 10 % der Beschäftigten
  • ab 250 Beschäftigte sollte zusätzlich ein:e Betriebssanitäter:in für die Erste-Hilfe-Leistung zur Verfügung stehen, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz erfordern
  • ab 1.500 Beschäftigte muss mindestens ein:e Betriebssanitäter:in zur Verfügung stehen.

Um betriebliche:r Ersthelfer:in zu bleiben, wird spätestens alle zwei Jahre eine Auffrischung durch ein Erste-Hilfe-Training erforderlich. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Aus- und Fortbildung.
 

Mut zur Ersten Hilfe

Als Ersthelfer:in können Sie für unabsichtliche Fehler nicht haftbar gemacht
werden. Beschäftigte stehen zusätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung ihres Betriebes. Hingegen wird der Tatbestand der
unterlassenen Hilfeleistung strafrechtlich verfolgt.
 

Können Sie eine effektive Erste Hilfe-Organisation gewährleisten?

Für eine erfolgreiche Implementierung der Erste Hilfe-Organisation in Ihrem Betrieb beraten Sie fundiert und betriebsspezifisch unsere arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkräfte.

 

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