Verkehrsbereiche

Die erforderlichen Maße und Sicherheitsabstände sind in der Norm DIN 31 001 Teil 1 genannt. Hilfsmittel im Sinne dieser Definition sind z. B. transportable Leitern, Aufstiege und Bühnen, Gerüste und ähnliche Einrichtungen. Verkehrs- und Arbeitsbereiche können sich überschneiden. Auch Zugänge zu Arbeitsplätzen gelten als Verkehrswege. Die Verkehrsbereiche müssen ebenso wie die Arbeitsbereiche sicher sein, d. h. es müssen alle Gefahrstellen an dem Arbeitsmittel durch konstruktive Maßnahmen oder Schutzeinrichtungen vermieden werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de