Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) trägt als Zweig der gesetzlichen Unfallversicherung den besonderen betrieblichen und wirtschaftlichen Verhältnissen in der Landwirtschaft Rechnung. Sie umfasst die Unternehmen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Gartenbaus, des Weinbaus, der Binnenfischerei, der Imkerei, Jagden, Park- und Gartenpflege, Friedhöfe sowie die land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen. Träger der LUV sind die acht regional gegliederten landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) und die bundesweit zuständige Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB) in Kassel mit der Hauptstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz nimmt die gemeinsamen Interessen der LBG wahr. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind die Unternehmer, abweichend von den gesetzlichen Regelungen für die allgemeine Unfallversicherung, kraft Gesetzes versichert. Die Zahl der Arbeitnehmer ist in den landwirtschaftlichen Betrieben relativ gering. Die Organe der Selbstverwaltung setzen sich wegen dieser Betriebsstruktur zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmern, selbstständigen Unternehmern ohne fremde Arbeitskräfte und Unternehmern mit fremden Arbeitskräften zusammen. Eine abweichende Regelung gilt für die Gartenbau-BG, bei der die Zusammensetzung der Organe paritätisch aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt. Die Unfallverhütungsvorschriften der LBG tragen den Betriebsstrukturen und den besonderen Arbeitsbedingungen Rechnung. Sie enthalten Bauvorschriften für landwirtschaftliche Betriebsgebäude und -anlagen, Vorschriften für den Betrieb von Landmaschinen sowie Betriebsregelungen für Gartenbau, Waldarbeit und den Umgang mit Tieren. Ferner bestehen auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeit besondere Vorschriften für Jagd und Friedhöfe sowie Krematorien. 1994 wurde vom BLB zusammen mit der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft e. V. (DLG) und dem Kuratorium für Forsttechnik e. V. (KWF) die Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik (DPLF) als Prüf- und Zertifizierungsstelle gegründet. Die Hauptstelle war bereits in der Vergangenheit als Prüfstelle für Arbeitssicherheit für landwirtschaftliche Maschinen tätig. Die technischen Prüfstellen der beiden anderen Organisationen waren vorher überwiegend mit der Gebrauchswertprüfung von Land- und Forstmaschinen befasst. Die DPLF ist u. a. gemeldete Stelle für Holzbearbeitungsmaschinen, Gelenkwellen und ihre Schutzeinrichtungen sowie für Persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Schnittschutzkleidung. Darüber hinaus vergibt die DPLF das GS-Zeichen (Abbildung) und das BLB-Sicherheitszeichen (Abbildung). Bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wurden 1957 die landwirtschaftlichen Alterskassen als berufsständische Altersversorgung für die bäuerlichen Familien errichtet. 1972 wurden bei den LBG die landwirtschaftlichen Krankenkassen errichtet. Hierdurch wurde ein berufsbezogenes System der sozialen Sicherung für die Landwirte geschaffen. 1974 wurden weiter die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts am Sitz des BLB und als weitere Einrichtung der Tarifvertragsparteien das Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft mit Sitz in Kassel errichtet. Seit 1995 nehmen die landwirtschaftlichen Krankenkassen die Pflegeversicherung für den landwirtschaftlichen Bereich wahr.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de