Hygiene

Was versteht man unter Hygiene?

Unter Hygiene versteht man generell die Lehre von der Erhaltung und Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten. Mit dieser sehr breit gefassten Definition erstreckt sich die Hygiene auf alle Faktoren, die auf die Gesundheit einwirken und die sowohl natürlichen als auch sozialen Ursprungs sein können.

Welche Grundbereiche der Hygiene gibt es?

Als Grundbereiche der Hygiene werden unterschieden:

  1. Umwelthygiene
  2. Sozialhygiene und
  3. Individualhygiene.

Am Arbeitsplatz wirken zahlreiche Faktoren, die sich aus den genannten Grundbereichen ergeben, zusammen auf den Menschen ein, so dass die Arbeitshygiene (auch Industriehygiene) einen eigenen, umfassenden Teilbereich darstellt. Ihre Zielsetzung ist die Vermeidung gesundheitsschädlicher und die Schaffung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen (Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz). Somit erstreckt sie sich auf sämtliche Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz wie Beleuchtung, Lüftung, Lärm, Klima, gefährliche Stoffe, Strahlung, Vibrationen, physische und psychische Belastungen.

Was umfasst die Arbeitshygiene?

Die Arbeitshygiene umfasst demnach das Voraussehen, Erkennen, Ermitteln, Bewerten und Überwachen aller Belastungen am Arbeitsplatz, die direkt oder indirekt die Gesundheit beeinträchtigen können. Zur Arbeitshygiene gehören auch vorbeugende technische und arbeitsmedizinische Maßnahmen des Arbeitgebers zur Reduktion aller Belastungen, die von Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten ausgehen können.

Den Beschäftigten selbst erwachsen aus den Zielsetzungen der Arbeitshygiene eine ganze Reihe von Mitwirkungspflichten, die sich z. B. auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, den verantwortungsbewussten Umgang mit gefährlichen Stoffen, die konsequente Benutzung von Hilfsmitteln für den Körperschutz und auch auf die Beachtung von Vorschriften zur hygienischen Reinigung (Sauberhaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsgeräte, der Arbeitskleidung und persönliche Hygiene) beziehen.

Die Bekämpfung von Schmutz und Krankheitserregern ist im Prinzip für alle Betriebe wichtig, wenn auch in unterschiedlichem Maß. Durch entsprechende Reinigungsmaßnahmen sollen die Übertragung und Entstehung von Krankheiten verhindert werden. Für alle Betriebe gilt, dass besonders hohe Hygieneanforderungen für sanitäre Einrichtungen sowie Küchen und Kantinen einzuhalten sind.

Welche Anforderungen gibt es an die Krankenhaushygiene?

Spezielle Anforderungen sind an die Krankenhaushygiene sowohl für die Beschäftigten als auch für die Patienten zu stellen. Besonders gefürchtet sind im Krankenhaus erworbene Infektionen (nosokomiale Infektionen), durch die mehr Menschen getötet werden als durch Unfälle im Straßenverkehr. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle: krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Abwehrkräfte, Überwindung von sonst wirksamen Barrieren des menschlichen Körpers gegen das Eindringen von Erregern durch medizinische Maßnahmen wie z. B. das Einlegen von Sonden, Drainagen, operative Eingriffe, Dialyse usw. oder durch medizinische Geräte (Beatmungsgeräte, Endoskope) und schließlich auch die Resistenzentwicklung der Erreger durch Desinfektionsmaßnahmen oder antibiotische Behandlungen. Die jeweiligen Vorschriften zur Desinfektion gelten entsprechend auch für die Erste-Hilfe-Räume im Betrieb und für die arbeitsmedizinischen Einrichtungen (Laborräume, Untersuchungsräume etc.). Mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde eine sorgfältige Dokumentation von nosokomialen Infektionen durch den Leiter der Einrichtung sowie bei gehäuftem Auftreten die Meldung an das Gesundheitsamt verbindlich vorgeschrieben.

Da besondere gesundheitliche Gefahren aus dem Umgang mit gefährlichen Stoffen erwachsen, sind z. B. in § 22 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) allgemeine Hygienemaßnahmen festgelegt. Danach dürfen z. B. Nahrungs- und Genussmittel nicht mit den Gefahrstoffen in Berührung kommen. Speziell beim Umgang mit giftigen, fruchtschädigenden, erbgutverändernden oder krebserzeugenden Stoffen dürfen keine Nahrungs- oder Genussmittel aufgenommen werden. Beim Umgang mit diesen Stoffen müssen Waschräume und Räume für die getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeits- und Schutzkleidung muss vom Arbeitgeber gereinigt werden.

Beim Umgang mit hautaggressiven oder allergisierenden Stoffen sind bestimmte Regeln zum Hautschutz einzuhalten. In den letzten Jahren haben die Meldungen auf Verdacht einer berufsbedingten Hautkrankheit (arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren) sehr stark zugenommen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Ekzeme allergischer oder toxisch-degenerativer Art, die sich vornehmlich an den Händen (94 %) manifestieren. Die am häufigsten betroffenen Berufsgruppen sind Friseure, Metallarbeiter, Heil- und Pflegeberufe sowie Beschäftigte aus dem Nahrungsmittelhandwerk und aus dem Bau-Sektor. Die meisten der Betroffenen können mit Hilfe von entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen an ihrem Arbeitsplatz bleiben. Besser wäre jedoch, wenn derartige Hauterkrankungen frühzeitig verhütet würden.

Vor dem Umgang mit hautschädigenden Substanzen müssen Hautschutzmittel aufgetragen werden, die die schädigende Wirkung verhindern bzw. das Auslösen einer Allergie vermeiden. Bei der Auswahl der Hautschutzprodukte muss beachtet werden, ob das Arbeitsprodukt qualitativ beeinträchtigt wird (z. B. stören silikonhaltige Hautschutzmittel Lackierungsvorgänge).

Nach Beendigung der Arbeit müssen die Hände gereinigt werden. Hier sind je nach Art und Grad der Verschmutzung unterschiedlich intensive Waschvorgänge notwendig, wobei immer bedacht werden muss: je stärker der Reinigungsvorgang, desto höher ist der Reinigungsgrad, allerdings zu Lasten der physiologischen Hautschutzfunktion. Reinigungsprodukte, die Scheuermittel enthalten, reinigen sehr gut, schädigen jedoch bei häufigem Gebrauch die Haut. Produkte, die Lösemittel enthalten, reinigen hervorragend, sie schädigen jedoch die Haut in einem unvertretbaren Maß.

Als dritte Stufe der Hautschutzmaßnahmen ist auch die konservierende Hautpflege nach Arbeitsende zu beachten. Abgestimmt auf die Arbeitsstoffe und -vorgänge sollten im Betrieb entsprechende Hautschutzpläne ausgehängt werden, aus denen die Beschäftigten ersehen können, mit welchen Produkten sie zu welchem Zeitpunkt ihre Haut behandeln müssen. Der Betriebsarzt sollte sich kundig machen, welche Produkte geeignet sind, und die Beschäftigten mit unterstützenden Erläuterungen motivieren, auf die Hautpflege zu achten.


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