Beleuchtung

Beleuchtung ist die Ausrüstung eines Raumes, Verkehrsweges usw. mit Lichtquellen. An Arbeitsplätzen ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass sie möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sind. Eine gute Beleuchtung ist ein wesentlicher Faktor für die Arbeitsqualität, die Produktivität und das Wohlbefinden der Beschäftigten. Fenster oder Oberlichter, die das Tageslicht möglichst blendfrei einlassen, sind dabei im allgemeinen vorzuziehen. Tageslicht enthält das volle Strahlungsspektrum und lässt dadurch die Farben an den Arbeitsplätzen und ihrer Umgebung unverändert.

Allgemeinbeleuchtung

Die Allgemeinbeleuchtung muss in allen Arbeitsbereichen und auf den Verkehrswegen eine sichere Orientierung ermöglichen. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können. Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet sein.

Beleuchtungseinrichtung

Als Beleuchtungseinrichtung wird die Gesamtzahl der Leuchten in einem Raum verstanden. Die Nennbeleuchtungsstärke ist die mittlere Beleuchtungsstärke (Abbildung) einer Arbeitsstätte oder einer bestimmten Raumzone, für die die Beleuchtungseinrichtung ausgelegt ist. Sie wird in Lux (lx) gemessen.

Anordnung und Zuordnung von Leuchten

Die Leuchten sind so auszuwählen und anzuordnen, dass überall im Betrieb mindestens eine Leuchtstärke von 15 lx vorliegt. Verkehrswege für Personen müssen in Gebäuden eine Nennbeleuchtungsstärke von mindestens 50 lx aufweisen. Wenn auf den Verkehrswegen auch Fahrzeuge fahren, sowie auf Treppen und Verladerampen muss die Nennbeleuchtungsstärke mindestens 100 lx betragen.

An ständig besetzten Arbeitsplätzen ist eine Nennbeleuchtungsstärke von mindestens 200 lx vorzusehen. Die tatsächlich erforderliche Beleuchtungsstärke richtet sich nach der Art der Sehaufgabe und kann sehr unterschiedlich sein. Zu beachten ist unter Umständen auch, dass ältere Menschen für die gleiche Sehleistung (Abbildung) mehr Licht benötigen als junge.

Bei der Bemessung und Anordnung der Leuchten ist zu berücksichtigen, dass die Nennbeleuchtungsstärke ein Mittelwert ist in Bezug auf:

  • die Abnahme der Helligkeit durch Alterung und Verschmutzung
  • die Helligkeitsverteilung im Raum.

Die Leuchten dürfen die Farben im Raum, insbesondere die Sicherheitsfarben, nicht verfälschen. Außerdem darf keine Blendung entstehen. An Bildschirmarbeitsplätzen muss darauf geachtet werden, dass durch die Beleuchtung keine Spiegelungen (Reflexionen) auf dem Bildschirm auftreten.

Anhand der Leistung der Beleuchtungskörper bzw. Lampen ist eine grobe Abschätzung der Beleuchtungsstärke möglich. Bei Leuchtstofflampen kann in etwa abgeschätzt werden, wie viel Watt pro m² Grundfläche eines Raums installiert werden müssen, um die erforderliche Beleuchtungsstärke (Abbildung) zu erhalten.

Bei Ausleuchtung durch andere Lampenarten (Abbildung) ist der ermittelte Wert mit einem Faktor zu multiplizieren, bei Glühlampen beispielsweise mit dem Faktor 4.

Beleuchtungsstärke

Die Beleuchtungsstärke wird mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät gemessen (Luxmeter/Lichtmesser). Die Messung erfolgt während der Tätigkeit des Beschäftigten. Bei Verkehrswegen wird in 0,20 m Höhe über dem Fußboden an mehreren Stellen längs des Weges gemessen.

Die Farbwiedergabe der Beleuchtung ist so zu wählen, dass Signal- und Sicherheitsfarben sowie Farbcodierungen als solche sicher erkannt werden können.

Die Beleuchtung darf aber nicht nur aus rein technischer Sicht und hinsichtlich ihrer Beleuchtungsstärke betrachtet werden. Auch beschränkt sich die Wirkung der Beleuchtung auf den Menschen nicht nur auf den Sehvorgang und das Erkennen seiner Umwelt. Es gibt weitere körperliche und psychische Wirkungen der Beleuchtung, die sich auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit (Abbildung) des Menschen auswirken können. Eine gute fachliche Beratung bei der Installation und Änderung von betrieblichen Beleuchtungsanlagen ist daher zu empfehlen.

Lichtschalter

Lichtschalter müssen nahe an den Eingängen der Räume angebracht sein; sie sollen leicht erreichbar und selbst leuchtend sein, wenn keine allgemeine Orientierungsbeleuchtung vorhanden ist. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zentral geschaltet wird. Lichtschalter sind auch entlang der Verkehrswege notwendig.

Die elektrische Treppenbeleuchtung muss sich in jedem Stockwerk einschalten lassen, wenn die Treppe während der Betriebszeit nicht ständig beleuchtet ist. Die Lichtschalter müssen in unmittelbarer Nähe der Treppenzugänge angebracht und auch bei Dunkelheit erkennbar sein.

Gefährliche Stellen

Gefährliche Stellen, z. B. Öffnungen, Vertiefungen, Gruben, müssen gut und ständig beleuchtet bleiben; besonders dort, wo die Arbeitsweise keine ausreichende Sicherung gegen das Hineinstürzen von Personen zulässt. In feuchten Räumen und an Stellen, an denen Leuchten beschädigt werden können (z. B. durch Verkehr, die Handhabung sperriger Gegenstände wie Stangen, bei sehr niedrig angebrachten Leuchten), müssen die Leuchten Schutzgläser oder Schutzkörbe haben.

An Orten und Räumen mit Explosionsgefahr dürfen nur explosionsgeschützte Leuchten und Schalter verwendet werden.

Mit Halogen-Beleuchtungsanlagen lassen sich wirkungsvolle Beleuchtungseffekte und wirtschaftliche Vorteile durch erhöhte Lebensdauer und Lichtausbeute verbinden. Die geringe Abmessung der in diesen Leuchten verwendeten Reflektorlampen mit ihrem gebündeltem Lichtstrahl kann allerdings zu starker Blendung führen. Außerdem erfordert die Wärmeentwicklung dieser Leuchten, insbesondere wenn sie eingebaut sind, besondere Maßnahmen, weil mit Temperaturen von bis zu 500 °C gerechnet werden muss.

Auch der Einsatz von LED-Leuchten (Leuchten mit Licht emittierenden Dioden) nimmt immer mehr zu. Diese Leuchten können bei hoher Intensität und direkter Anstrahlung zu starker Blendung führen. Ihre Strahlung sollte deshalb nicht in die Augen ungeschützter Personen gerichtet werden.

Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de