#arbeitsschutz

Mutterschutz nach Fehlgeburt: Was sich rechtlich ändert

Ein Moment, der vieles verändert: eine Fehlgeburt. Seit dem 1. Juni 2025 erhalten betroffene Frauen erstmals Anspruch auf Mutterschutz. Das neue Mutterschutzanpassungsgesetz schließt eine lang bestehende Lücke. In unserer neuen Folge erklärt unser Kollege Patrick Aligbe, Rechtsreferent bei BAD, diese bedeutende Gesetzesänderung und geht auf die Themen ein, die in der Praxis immer noch häufig vergessen werden: die rechtlichen Unsicherheiten rund um Beschäftigungsverbote, Gefährdungsbeurteilungen und Schutzpflichten des Arbeitgebers. Ein Plädoyer für Achtsamkeit, Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen.

Moderation:

Christian Gies (BAD-Unternehmenskommunikation)

Ihre Ansprechpersonen

Ein Portraitbild von Fran Roth, Leiter Kommunikation und Marke

Frank Roth

Tel. +49 228 40072-770
presse@bad-gmbh.de

CHRISTINE SOMMER-GUIST

Christine Sommer-Guist

Tel. +49 151 105 315 19
presse@bad-gmbh.de