Ventilatoren

Mechanische Gefährdung besteht an Ventilatoren vor allem durch die umlaufenden Flügel bzw. Laufradschaufeln, sofern diese nicht gesichert sind. Schutzmaßnahmen sind auch außerhalb der Verkehrsbereiche und Arbeitsbereiche erforderlich und können z. B. aus Maschen-, Stab- oder Ringgittern bestehen. Der Sicherheitsabstand der Schutzeinrichtung zu den Kanten der Laufradschaufeln ist abhängig von der Öffnungsweite des Schutzgitters. Ventilatoren gelten als ausreichend gesichert, wenn z. B. bei quadratischen Öffnungen im Schutzgitter von maximal 8 mm der Abstand zwischen Gitter und Laufradschaufel mindestens 20 mm beträgt. Größere Öffnungsweiten sind zulässig, wenn ein entsprechend größerer Sicherheitsabstand (z. B. nach DIN EN ISO 13857) eingehalten wird. Die Schutzeinrichtung muss so befestigt sein, dass sie nur mit Hilfe eines Werkzeugs entfernt werden kann. Auf den Berührungsschutz kann verzichtet werden, wenn die kinetische Energie bei Zugriffsmöglichkeit von der Saugseite her nicht größer als 0,5 Ws (Wattsekunden) ist; bei Zugriffsmöglichkeit von der Druckseite her darf sie nicht größer als 1,0 Ws sein. An Ventilatoren ohne Berührungsschutz muss die kinetische Energie angegeben sein. Außerdem dürfen die Laufradschaufeln bzw. Flügel keine Schneidstellen aufweisen und keine Scherstellen erzeugen. Deckenventilatoren(Deckenfächer), benötigen ebenfalls keinen Berührungsschutz, wenn sie frei pendelnd an der Decke aufgehängt sind und der Drehbereich der Flügel außerhalb des Sicherheitsabstandes von 2,50 m liegt. Weitere Voraussetzungen sind: die Umfangsgeschwindigkeit darf nicht größer als 20 m/s sein, es darf keine Saugwirkung von unten erzeugt werden und die Flügelenden müssen abgerundet sein. Die Mindestaufhänghöhe der Laufradunterkanten, die Drehzahl und die Drehrichtung müssen am Ventilator angegeben sein. Tischventilatorenmit Metallflügeln müssen als Berührungsschutz eine allseitige Umwehrung haben. Flügel aus Werkstoffen, die eine Verletzungsgefahr ausschließen oder leicht angehalten werden können, benötigen keinen Berührungsschutz. Bei Tischventilatoren mit Flügeln aus Kunststoff genügt eine Abschirmung, die den äußeren Flügelkreis erkennen lässt. Ein Ventilator ist ein mechanisches, nichtelektrisches Gerät, dessen zugehörige elektrischen Bauteile (Motor, Steuerung) nach speziellen Richtlinien hergestellt werden. Für den Einsatz von nichtelektrischen Geräten in explosionsgefährderten Bereichen nennt die DIN EN 13463-1 Voraussetzungen Sie definiert zwei Gerätegruppen, die in drei Kategorien unterteilt werden. Diese Kategorien geben Auskunft über die Eignung bzw. Einsatzbedingungen des Ventilators. Merkmale hierfür sind z. B.:
  • ausreichende Spaltengröße zwischen rotierenden Teilen und Gehäusen
  • besondere Anforderungen an Wellendichtung, Lager, Antrieb, Kupplung, Bremse und Laufradbefestigung
  • Korrosionsbeständigkeit, Widerstand gegen kurzzeitiges direktes Feuer und Schutz gegen Fremdkörper.
Das Typenschild eines Ventilators für explosionsgefährdete Bereiche enthält mindestens folgende Inormationen:
  • Name und Adresse des Herstellers
  • Herstellungsjahr
  • Serien- oder Typenbezeichnung
  • Produktnummer
  • Leistungsdaten (z. B. Gehäusedruck, Temperatur)
  • Einsatzbedingungen
  • Angewandte Normen
  • Hinweis auf Montage-, Inbetriebnahme-, Betriebs- und Wartungsanleitung
  • Sicherheitshinweise.
Bis zur vollständigen Normung müssen Ventilatoren, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt sind, den VDMA Einheitsblättern entsprechen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de