Moderierte Sicherheitsbesprechung

Praktische Erfahrungen zeigen, dass sich Gefahren im Betrieb nicht vollständig durch technische, ergonomische oder organisatorische Maßnahmen ausschalten lassen. Eine wichtige Aufgabe einer präventiven Sicherheitsarbeit und Gesundheitsförderung ist deshalb die kontinuierliche Förderung des sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhaltens der Mitarbeiter. Ansatzpunkte hierfür sind das

  • "Wissen" der Mitarbeiter (z. B. Kennen von Gefahrenquellen, der Anzeichen für Gefahren und der Abwehrmaßnahmen)
  • "Können" (beispielsweise die Fähigkeit, Risiken zu beurteilen, adäquate Abwehrmaßnahmen auszuwählen und zu ergreifen)
  • "Wollen" (also die Bereitschaft zu entsprechendem Handeln)
  • "Dürfen" (die Befugnis, Veränderungen einzuleiten).

In den vergangenen Jahren wurden neue Ansätze der Unterweisung unter Integration von Erkenntnissen der Motivations-, Handlungs- und Lerntheorie entwickelt und erfolgreich erprobt. Die moderierte Sicherheitsbesprechung ist eine solche Methode der Sicherheitsunterweisung; eine weitere sind die Sicherheitskurzgespräche. Ihr Grundgedanke ist eine stärkere Einbeziehung der Teilnehmer und ein aktives Lernen (Erkennen der eigenen Betroffenheit und der eigenen Handlungsmöglichkeiten). In Gruppenarbeit analysieren die Mitarbeiter unter Anleitung eines Moderators ihren eigenen Arbeitsbereich. Dabei sollen die Mitarbeiter

  • Gefahren und Gefahrenindikatoren selbst erkennen
  • lernen, die für sie selbst bzw. für andere bestehenden Risiken (z. B. Verletzungsmöglichkeiten) zu beurteilen
  • Maßnahmen zur Abwehr gemeinsam erarbeiten und begründen.

Die moderierte Sicherheitsbesprechung hat einen festen (strukturierten) Ablauf (Abbildung) und erfolgt in Kleingruppen von maximal zehn Mitarbeitern, die aus einem Arbeitsbereich stammen oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Die Treffen finden regelmäßig, z. B. monatlich, statt (Dauer ca. 30 Minuten). Die Ergebnisse werden protokolliert und im betreffenden Arbeitsbereich veröffentlicht.

Sicherheit und Gesundheitsschutz sind Führungsaufgaben. Deshalb sollte der direkte Vorgesetzte - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten - die Besprechungen moderieren. Die Erfahrungen zeigen, dass den Führungskräften für diese "neue" Aufgabe neben einem einfachen Leitfaden (im Sinne einer Handlungsanleitung) ein allgemeines Moderatorentraining, wie es auch für die Leitung anderer Kleingruppen (z. B. von Qualitätszirkeln) benötigt wird, angeboten werden sollte.

Das sichere und gesundheitsbewusste Handeln in allen Arbeitssituationen - also die verhaltensorientierte Prävention - steht im Mittelpunkt der moderierten Sicherheitsbesprechung. Werden darüber hinaus spezielle Probleme erkannt, die nicht direkt lösbar sind, sollte eine Bearbeitung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine Fachabteilung, einen Sicherheitszirkel oder den Arbeitsschutzausschuss initiiert werden.

Vor dem Hintergrund der Abnahme unfallbedingter und gleichzeitig der Zunahme arbeitsbedingter Fehlzeiten wird die moderierte Auseinandersetzung mit sicherem und gesundheitsbewusstem Handeln immer wichtiger.


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