Unterweisung im Arbeitsschutz gemäß den gegebenen Rechtsvorschriften
Webinar
30. August 2024
- 01. September 2024
Zielgruppe
Mitarbeitende mit Unterweisungsbedarf
Referenten
- Janine Regner

Inhalte
Als Arbeitgebender sind Sie verpflichtet bei Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechsel oder bei der Einführung neuer Verfahren, Stoffe, Maschinen und Geräte Erstunterweisungen für Ihre Mitarbeitenden durchzuführen. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, einzelne Mitarbeitende online zu unterweisen. Bitte nennen Sie uns nach Anmeldung das benötigte Unterweisungsthema. Unterweisungsthemen ergeben sich immer aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ab zwei Teilnehmenden bieten wir Ihnen an diesem Tag eine einstündige Unterweisung zu dem gewünschten Thema an.
Damit helfen wir Ihnen nicht nur der gesetzlichen Pflicht nachzukommen, sondern geben Ihnen auch die Chance, Ihre Beschäftigten in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden.
Programmablauf
Einige Beispiele für Unterweisungen:
- Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung
- Unterweisung für Gabelstaplerführende
- Unterweisung für Hubarbeitsbühnenbedienende
- Bildschirmarbeitsplatzunterweisung
- Gefahrstoffunterweisung uvm.
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer/ -in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Danach und bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer/ -in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer/ -innen werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.