Unterweisung im Arbeitsschutz
Unterweisungen gemäß ArbSchG § 12, DGUV V1 §4
Unterweisung
08. Oktober 2019
- 14. Mai 2020
in Nürnberg
Zielgruppe
Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte.
Referenten
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Harald Thieme
Inhalte
Die Teilnehmer erlernen die systemischen Inhalte der Unterweisung, die für deren Umsetzung entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzes hilfreich ist.
Programmablauf
Neben der Gefährdungsbeurteilung ist die Mitarbeiterunterweisung das wichtigste Instrument im Arbeitsschutz.
Die Durchführung, der Inhalt sowie die Dokumentation sind von größter Bedeutung, um als Verantwortliche oder Verantwortlicher im Arbeitsschutz ihre/seine Fürsorgepflicht juristisch darlegen zu können.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen und Verantwortung für die Unterweisung
- Anlässe der Unterweisungen
- Vorbereitung, Inhalte, Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen
- Nutzung von Unterweisungstools (z.B. Online-Unterweisungen mittels BAD-Tool PreSys 2.0)
- Betriebsanweisungen als Unterweisungsgrundlage
- Diskussion
Teilnehmermin. 6, max.16 Teilnehmer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Nürnberg
Nopitschstraße 20
90441 Nürnberg
Tel.: 0911/6239380
Fax: 0911/62393820
Bedingungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.