Infektionsschutzgesetz nach § 43 Erstbelehrung
Vortrag
10. Juli 2023
- 11. Juli 2023
in Mannheim
Zielgruppe
Mitarbeiter in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Mitarbeiter in Küchen und Essensausgaben in Gemeinschaftseinrichtungen
Referenten
- Dr. med. Sabine Rost
Inhalte
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verkürzung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Mit der Änderung des IfSG wurde die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstbelehrung und Folgebelehrung (alle 2 Jahre) der Mitarbeiter gemäß §43 festgesetzt.
Programmablauf
- Informationen über die wichtigsten Infektionskrankheiten und Krankheitserreger
- Belehrung über persönliche Hygienemaßnahmen vor und während der Arbeit mit Lebensmitteln
- Informationen über die Eigenverantwortlichkeit bei bestimmten Erkrankung
- Symptome richtig deuten lernen
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Mannheim
Besselstraße 18
68219 Mannheim
Tel.: 0621 842573
Fax: 0621 84257 570
Bedingungen
Teilnehmer
max. 5 Teilnehmer
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.