Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Von der Analyse bis zur Wirksamkeitsprüfung
Vortrag
21. April 2021
- 25. September 2021
in Frankfurt
Zielgruppe
- Alle Personen, die im Unternehmen auf Entscheiderebene für das Thema verantwortlich sind
- Sicherheitsbeauftragte nach SGB VII, Werks- und Geschäftsleiter, Führungskräfte
Referenten
- Michael Kronenwett
Inhalte
Viele Faktoren bei der Arbeit können eine psychische Belastung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen, wie z.B. die Arbeitsorganisation, die Arbeitsintensität, soziale Beziehungen, aber auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima. Die Beurteilung und Minimierung psychischer Belastungen ist arbeitsschutzrechtliche Pflicht.
Wie können psychische Belastungen systematisch analysiert, Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen erarbeitet und deren Wirksamkeit kontrolliert werden? Und: Welche Chancen ergeben sich daraus, Potenziale einer gesundheitsgerechten Arbeit zu erschließen und zu schützen?
Programmablauf
- Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
- Vorstellung unterschiedlicher Herangehensweisen
- Diskussion und Beantwortung Ihrer Fragen
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Frankfurt/Main
Olof-Palme-Str. 13
60439 Frankfurt
Tel.: 069 955276 100
Fax: 069 955276 660
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.