Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
Webinar
03. April 2025
08:30 - 16:00 Uhr
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich ausgebildete Sicherheitsbeauftragte
Referenten
- Janine Regner

Inhalte
Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Sicherheitsbeauftragte können auch in kleineren Betrieben durch Umsetzung derren Fachwissens die Häufigkeit von Arbeitsunfällen reduzieren. Sie unterstützen den Unternehmer bei den Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dabei werden insbesondere der Einsatz von Schutzeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung beachtet.
Ausgebildete Sicherheitsbeauftrage müssen wir Wissen regelmäßig alle zwei Jahre auffrischen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird ein handlungsorintierter Überblick über rechtliche Neuerungen anahnd praktischer Beispiele und Praxishilfen für den Alltag gegeben. Der Erfahrungsaustausch mit Fachkolleg:innen sowie die praktische Umsetzung im Betriebsalltag stehen im Vordergrund.
Programmablauf
Themenschwerpunkte
- Rechtliche Neuerungen
- Unfallanalysen mit Übung
- Betriebsbegehungen
- Kommunikation mit Mitarbeitenden
- Motivation von Mitarbeitenden zum sicherheitsgerechten Verhalten
- Erfahrungsaustausch
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer/ -in und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Danach und bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer/ -in angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer/ -innen werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.