Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz § 43
Unterweisung
20. September 2019
- 05. März 2020
in München
Zielgruppe
Mitarbeiter, die in lebensmittelverarbeitenden Betrieben in und im Landkreis München und Ebersberg sowie in Küchen und Essensausgaben in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind.
Referenten
- Marcus Kübler
Inhalte
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verkürzung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Mit der Änderung des IfSG wurde die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstbelehrung und Folgebelehrung (alle 2 Jahre) der Mitarbeiter gemäß §43 festgesetzt. Die Kosten können für BAD Kunden auch mit ihrer BAD Einsatzzeit verrechnet werden.
Programmablauf
Programmablauf
- Informationen über die wichtigsten Infektionskrankheiten und Krankheitserreger
- Belehrung über persönliche Hygienemaßnahmen vor und während der Arbeit mit Lebensmitteln
- Informationen über die Eigenverantwortlichkeit bei bestimmten Erkrankungen
- Symptome richtig deuten lernen
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum München-Süd
Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.