Weiterbildung von Sicherheitsbeauftragten
Seminar
23. November 2022
- 01. Februar 2023
in Mainz
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte nach SGB VII, Werks- und Geschäftsleiter, Führungskräfte
Referenten
- Jürgen Vatter
Inhalte
Diese Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte bietet einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen anhand praktischer Beispiele und Praxishilfen für den Alltag
Ziel dieser Ausbildung ist es, die Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen der Sicherheitsbeauftragten zu erweitern. Auf diese Weise werden sie weiter befähigt und motiviert, ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz aktiv wahrzunehmen.
Der Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und dem Referenten sowie die praktische Umsetzung in den Betriebsalltag stehen im Vordergrund.
Programmablauf
- Aktuelle Neuerungen im Arbeitsschutz
- Die Betriebsbegehung
- Wie erstelle ich eine Betriebsanweisung
- Wie geht eine Unfallanalyse
- Kommunikation mit den Kollegen
- Wie motiviere ich zu sicherheitsgerechtem Verhalten
- Erfahrungsaustausch
mind. 6, max. 15 Teilnehmer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Mainz
Robert-Koch-Straße 50
55129 Mainz
Tel.: 06131 501836-0
Fax: 06131/501836-26
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.