Unterweisung gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung
Unterweisung
14. Juni 2021
- 15. Juni 2021
in Braunschweig
Zielgruppe
Mitarbeitende, die mit Gefahrstoffen arbeiten und alle Interessierten.
Referenten
- Gerd Strömsdörfer
Inhalte
Werden in Ihrem Unternehmen Gefahrstoffe hergestellt, verwendet, gelagert, transportiert oder entsorgt, müssen Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass Ihre Beschäftigten über auftretende Gefährdungen sowie entsprechende Schutzmaßnahmen aufgeklärt sind. Dieser Pflicht kommen Sie gemäß § 14 GefStoffV nach, in dem Sie jährlich Ihre Beschäftigten unterweisen.
Innerhalb dieser Veranstaltung lernen die Teilnehmenden die Eigenschaften von Gefahrstoffen kennen, wie sie mit den Gefahrstoffen fachgerecht umgehen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen anwenden.
Programmablauf
- Definition und Begriffsbestimmung Gefahrstoffe
- Erscheinungsformen von Gefahrstoffen
- Aufnahmewege, z.B. Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt
- Eigenschaften und Wirkung von Gefahrstoffen
- Kennzeichnung und Aufbewahrung am Arbeitsplatz
- Dokumentation von Gefahrstoffen (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung, etc.)
- Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln
- Verwendung der persönliche Schutzausrüstung
- Lagerung und Lagerklassen von Gefahrstoffen
- Regeln für die Entsorgung von gefährlichen Stoffen
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Braunschweig
Trautenaustraße 10
38114 Braunschweig
Tel.: 0531 580938-0
Fax: 0531/580938-10
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Danach und bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.