Unternehmerpflichten und Verantwortung im Arbeitsschutz
Aufbau einer Organisationsstruktur und Übertragung von Pflichten im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz gemäß ArbSchG, DGUV V1
Vortrag
05. November 2020
- 20. Dezember 2020
in München
Zielgruppe
Alle Personen mit Personalverantwortung und betriebliche Vorgesetzte wie z.B. Vorstand, Geschäftsführer, Gebietsleiter, Betriebsleiter, Standortleiter, Abteilungsleiter, Teamleiter, Meister und Vorarbeiter.
Teilnehmer:
max. 15 Teilnehmer (mind.5 )
Referenten
- Silke Schoppe
Inhalte
Verantwortung im Arbeitsschutz soll ernst genommen werden. Kommt es zu einem schweren Arbeitsunfall mit Personenschaden, ist es oft zu spät.
Wir vermitteln Ihnen das Wissen, welches Ihnen hilft die Pflichten als Verantwortliche und Verantwortlicher im Arbeitsschutz zu leben und dadurch Ihrer juristischen Fürsorgepflicht gerecht zu werden.
Programmablauf
- Gesetzliche Grundlagen / Regelwerke z.B. ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV, DGUV Vorschriften, BGR, BGI, BGG
- Pflichten, Verantwortung und Weisungsbefugnis
- Pflichtenübertragung – Was bedeutet das?
- Verantwortung im Unternehmen: Fach- und Führungsverantwortung
- Organisation von Aufgaben und Kompetenzen, Pflichtenübertragung auf gesetzlicher Grundlage
- Sicherheitsorganisation im Unternehmen – Aufbau und Struktur
- Konsequenz Management – Folgen bei Nichtbeachtung betrieblicher Vorgaben
- Verantwortung im Ernstfall: Straf- und zivilrechtliche Haftung, arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Diskussion
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum München-Süd
Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.