Rund um das Mutterschutzgesetz

Mutterschutz

  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitsschutz
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Gesundheitsmanagement
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gesundheit
  • Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung
  • Personal

Webinar

20. April 2021
- 21. April 2021

89,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Eine Frau mit hellbraunen Haaren schaut lächelnd in die Kamera.
Manuela Schröder

Tel. 07071 9227 81
Fax 07071 92 27 27

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Zielgruppe

  • Unternehmer/innen
  • Führungskräfte
  • Personalverantwortliche
  • Sicherheitsfachkräfte

Inhalte

Werdende Mütter und das Ungeborene unterliegen einer besonderen Schutzwürdigkeit. Mit der zum 01. Januar 2018 in Kraft getretenen Neuregelung des Mutterschutzgesetzes sind Arbeitgeber/innen verpflichtet, unabhängig davon, ob schwangere oder stillende Mütter beschäftigt sind, im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung die Arbeitsbedingungen sowie Gefährdungen zu prüfen und zu ermitteln, ob mutterschutzrechtliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Schutzmaßnahmen sind die Arbeitgeber/innen oder deren Beauftragte verantwortlich. Das Seminar vermittelt das notwendige Wissen, die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umzusetzen.

Programmablauf

  • Gesetzliche Vorschriften und Neuerungen im Mutterschutzgesetz
  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Pflichten der arbeitgebenden Unternehmen
  • Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmende und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Ersatzteilnehmende angemeldet werden

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.