Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen

Untersuchungen

  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitsschutz
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Gesundheitsmanagement
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gesundheit
  • Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung
  • Personal

Vortrag

13. April 2021
- 14. April 2021

in Waiblingen

89,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Eine Frau mit hellbraunen Haaren schaut lächelnd in die Kamera.
Manuela Schröder

Tel. 07071 9227 81
Fax 07071 92 27 27

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Zielgruppe

  • Führungskräfte
  • Personalverantwortliche
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebsräte

Referenten

  • Barbara Krause

Inhalte

Arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen und Untersuchungen (z. B. G37) sind kaum noch aus einem Betrieb wegzudenken. Das Seminar vermittelt das notwendige Basiswissen in Bezug auf die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Insbesondere wird hier auf die Pflichten des Arbeitgebenden und der Beschäftigten eingegangen. Auch wird das entsprechende Bescheinigungswesen zu den Untersuchungen erläutert.

Programmablauf

  • Basiswissen in Bezug auf die Unterschiede arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
  • Wann ist welche Untersuchung fällig
  • Pflichten des Arbeitgebenden und der Beschäftigten
  • Bescheinigungswesen zu den Untersuchungen

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Waiblingen

Lise-Meitner-Straße 16
71332 Waiblingen
Tel.: 07151/2057590
Fax: 07151/20575910

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Ersatzteilnehmende angemeldet werden

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.