Mutterschutz am Arbeitsplatz
Seminar
07. Juli 2021
- 08. Juli 2021
in Ludwigshafen
Zielgruppe
Unternehmer, Führungskräfte, Personalverantwortliche und Sicherheitsfachkräfte
Referenten
- Christoph Maier
Inhalte
Werdende Mütter und das Ungeborene unterliegen einer besonderen Schutzwürdigkeit. Mit der zum 01. Januar 2018 in Kraft getretenen Neuregelung des Mutterschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, unabhängig davon, ob schwangere oder stillende Mütter beschäftigt sind, im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung die Arbeitsbedingungen sowie Gefährdungen zu prüfen und zu ermitteln, ob mutterschutzrechtliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Schutzmaßnahmen sind die Arbeitgeber oder deren Beauftragte verantwortlich. Das Seminar vermittelt das notwendige Wissen, die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umzusetzen.
Bitte beachten:
Dieses Seminar kann als Tagesveranstaltung in Kombination mit "GB in Kindergärten und Kindertagesstätten" und "Lärm und Hygiene in Kindergärten und Kindertagesstätten" gebucht werden.
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Ludwigshafen
Wattstraße 109a
67065 Ludwigshafen
Tel.: 0621 6690098-0
Fax: 0621/6690098-30
Bedingungen
Teilnehmer
min. 5 Teilnehmer, max. 15 Teilnehmer
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.