Mach mit! - Aktion: Schlafgesundheit
Was tun, wenn die Nacht zum Tag wird?
Vortrag
06. Oktober 2020
- 10. Oktober 2020
in Bremen
Zielgruppe
- Mitarbeiter
- Führungskräfte
- BGF-Beauftragte
- BGM-Beauftragte
Referenten
- Viktor Simon
Inhalte
Ungestört schlafen, ausgeruht in den Tag starten! Das wünschen sich alle. Die Realität sieht allerdings anders aus: Jeder dritte Deutsche schläft schlecht, die Gründe dafür sind vielfältig. Besonders betroffen sind Menschen, die im Schichtdienst arbeiten oder unregelmäßige Arbeitszeiten haben.
Doch wer nicht ausreichend schläft, kann krank werden. Über die Gefährdung der eigenen Gesundheit hinaus, steigen zudem Unfallrisiko und Fehlerquote am Arbeitsplatz.
Wir werfen einen Blick auf die häufigsten Schlafprobleme und ihre Ursachen, klären auf, warum die innere Uhr so wichtig ist und geben Tipps, was man tun kann, um gut zu schlafen.
Themen
· Die innere Uhr
· Nacht- und Schichtarbeit
· Ursachen für Schlafstörungen
· Tipps für gesunden Schlaf und Schlafhygiene
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Bremen
Am Waller Freihafen 1a
28217 Bremen
Tel.: 0421 598130
Fax: 0421 59813-111
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.