Kältearbeiten
Vortrag
09. Mai 2019
13:00 - 15:30 Uhr
in München
Zielgruppe
Arbeitsschutzverantwortliche in Unternehmen mit Kältearbeitsplätzen
Inhalte
Tätigkeiten in der Kälte sind eine große Belastung für den menschlichen Körper, sowohl physisch als auch psychisch. Wer im Kältebereich arbeitet muss bei Tätigkeiten in Räumlichkeiten, die kälter als -25°C sind, eine Pflichtvorsorge gemäß der ArbmedVV erhalten. Aber auch schon bei Temperaturen, die noch oberhalb des Gefrierpunktes liegen, gilt es besondere Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit der Mitarbeiter zu bedenken. Ziel ist es, Information über Auswirkungen von Kälte auf den menschlichen Körper und damit verbundene Präventionsmaßnahmen zu erlangen.
Programmablauf
- Definition von Kältearbeit
- Vorkommen und Gefährdungen von Kältearbeit
- Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf Kälte
- Wirkung von Kälte auf den Körper
- Bekleidung bei Kälte
- Akute und langfristige körperliche Schäden durch Kälte
- Präventionsmaßnahmen
Teilnehmer
Max. 15 Teilnehmer (mind. 5 Teilnehmer)
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum München-Süd
Grünwalder Str. 1
81547 München
Tel.: 089/697994-30
Fax: 089 697994 590
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.