Jährliche Unterweisung Kranführer/Anschläger
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung
Webinar
25. November 2022
- 26. November 2022
Zielgruppe
Bediener von flurbedienten Brücken- und Säulenschwenkkränen mit gültigem Fahrausweis für Krane.
Referenten
- Frank Seydewitz Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ausbilder für Kräne und Flurförderzeuge
Inhalte
Nach der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Pflicht, seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies betrifft auch die Unterweisung für Kranführer. Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften.
Ziel: Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, unter Zugrundelegung der physikalischen Gesetze und der Unfallverhütungsvorschriften einen Hallen-, Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkran sachkundig zu bedienen.
Programmablauf
Inhalt / Themenschwerpunkte
Rechtliche Neuerungen
- Aktuelle Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 52
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
- Kranarten nach Verwendungszweck
- Technische Voraussetzungen
- Verhaltensregeln bei der Kranarbeit
- Inbetriebnahme und Bedienung
Transport von Lasten
- Möglichkeiten der Lastaufnahme
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
- Unfälle, die durch falsches Anschlagen verursacht werden
Bedingungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu zwei Wochen vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.