Jährliche Unterweisung der Führer von Flurförderzeugen (Gabelstaplerführer)
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1
Seminar
06. November 2020
- 07. November 2020
in Ulm
Zielgruppe
Besitzer eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge
Referenten
- Frank Seydewitz Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ausbilder für Kräne und Flurförderzeuge
Inhalte
Setzt ein Unternehmen Gabelstapler und andere Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand ein, so dürfen diese nur von ausgebildeten und qualifizierten Fahrern bewegt werden. Nur so kann Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Unternehmen umgesetzt werden.
Die Berufsgenossenschaft schreibt vor: Einmal jährlich sollten Staplerfahrer zur Nachunterweisung antreten. Gemäß DGUV Vorschrift 1 §4 Abs. 1 unterweisen wir in technischen Neuerungen, neuen Vorschriften oder Änderungen im rechtlichen Bereich.
Programmablauf
Inhalt / Themenschwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen
- Unfälle mit Flurförderzeugen
- Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
- Sicherheitszeichen
- Haftung des Flurförderzeugführer
- Aktuelle Themen aus den Unternehmen
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Ulm/Geislingen
Daimlerstrasse 36
89079 Ulm
Tel.: 0731 400 696 0
Fax: 0731 400 696 807
Bedingungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.