Gefahrstoffrecht - Unternehmerpflichten beim Umgang mit Gefahrstoffen

Seminar

06. April 2021
- 07. April 2021

in Leipzig

179,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Eine Frau mit kurzen, hellbraunen Haaren schaut lächelnd in die Kamera.
Kerstin Markgraf

Tel. 0391 6109 46-17
Fax 0391 6109 46-20

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Zielgruppe

Mitarbeitende, die mit Gefahrstoffen arbeiten und alle Interessierten. 

Referenten

    Chris Schreiber
  • Chris Schreiber
  • Christian Heusler

Inhalte

Im Mittelpunkt des Seminars steht die Antwort auf die Frage „Was hab ich als Unternehmer zu beachten, wenn meine Beschäftigten Gefahrstoffe einsetzen?“. Dabei gilt es zunächst zu klären was sind Gefahrstoffe, welche Rechtsnormen sind für Anwender von Gefahrstoffen relevant und wie setze
ich deren Forderungen in der Praxis um.

Programmablauf

  • Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
  • Die Gefahrstoffverordnung
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen
  • Pflichten des Arbeitgebenden und der Führungskräfte
  • Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
  • Effektive Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Maßnahmen im Arbeitsschutz

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Leipzig

Dohnanyistraße 28/30
04103 Leipzig
Tel.: 0341 964550
Fax: 0341/9645530

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Danach und bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.


Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.