Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Corona
Impulsvortrag zu Aspekten des Arbeitsschutz
Webinar
13. Januar 2021
- 19. Januar 2021
Zielgruppe
- Unternehmen mit und ohne bestehender Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Geschäftsführer / Führungs- und Fachkräfte
- Personalabteilung
- BGM-/ Gesundheitsbeauftragte
- Betriebs-/Personalräte
Inhalte
Glaubt man Virologen und Epidemiologen, so wird man sich auf ein Zusammenleben mit dem Virus bis über das Jahr 2021 hinaus einstellen müssen. Die COVID-19-Pandemie stellt unerwartete und hohe Anforderungen an die psychische Gesundheit der Belegschaft, an die Führungskultur und das Change-Management im Unternehmen. Wenn man von den medizinischen und organisatorischen Pandemiemaßnahmen absieht, gibt es aktuell zwei wichtige Führungsaufgaben, um die Gesundheit und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden zu bewahren:
- Möglichkeiten finden, um die Kommunikation und Teamkultur aufrecht zu erhalten
- Arbeitsprozesse und Arbeitsbedingungen funktional und gesundheitsgerecht anpassen
Die "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Corona" unterstützt durch ausgewählte Fragen die aktuellen Arbeitsbedingungen und Arbeitsprozesse zu beurteilen, um schnell wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten.
Programmablauf
Ziel: Erfahren Sie im Webinar, wie Sie in Ihrem Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen mit Schwerpunkt COVID-19 umsetzen können.
- Gesetzliche Grundlagen und Hintergründe
- Anforderungen durch COVID-19
- Vorstellung von GB Psych COVID-19-Analyseverfahren
- Kriterien für die Auswahl des Verfahrens
- Fragen & Antworten
- Diskussion
Bei BAD-Kunden kann die Abrechnung über den bestehenden Betreuungsvertrag erfolgen. Bitte sprechen Sie uns an!
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Ersatzteilnehmende angemeldet werden.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.