Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte mit Erfahrungsaustausch
Fortbildung gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1
Seminar
10. Dezember 2020
- 11. Dezember 2020
in Ulm
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte, die bereits eine Grundausbildung absolviert haben und alle Interessierten.
Referenten
- Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin
Inhalte
Sicherheitsbeauftragte sollen ihr Wissen regelmäßig alle zwei Jahre auffrischen. Im Rahmen dieses Workshops wird ein handlungsorientierter Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen anhand praktischer Beispiele und Praxishilfen für den Alltag vorgestellt. Der Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und erfahrenen Referenten sowie die praktische Umsetzung in den Betriebsalltag stehen im Vordergrund.
Programmablauf
Themenschwerpunkte:
- Rechtliche und gesetzliche Neuerungen
- Worauf muss bei einer Betriebsbegehung geachtet werden?
- Kommunikation mit den Kollegen
- Motivation zu einem sicherheitsgerechten Verhalten
- Erfahrungsaustausch
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Ulm/Geislingen
Daimlerstrasse 36
89079 Ulm
Tel.: 0731 400 696 0
Fax: 0731 400 696 807
Bedingungen
Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.