Die Veranstaltung richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, die
bereits eine Grundausbildung absolviert haben, Unternehmen
beratende Personen und interessierte Mitarbeitende.
Inhalte
Für ein gut laufendes Unternehmen gehören Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz untrennbar zusammen. Denn Sie als Unternehmer wissen wie wichtig motivierte, leistungsfähige und gesunde Beschäftigte sowie eine sichere Arbeitsstätte für die Erreichung von Unternehmenszielen sind. Ein sehr wichtiger Baustein ist dabei der Sicherheitsbeauftragte. Sicherheitsbeauftragte müssen ihr Wissen regelmäßig alle zwei Jahre auffrischen.
Im Rahmen dieses Workshops wird ein handlungsorientierter
Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen anhand
praktischer Beispiele und Praxishilfen für den Alltag vorgestellt.
Der Erfahrungsaustausch mit der Kollegschaft und erfahrenen
Vortragenden sowie die praktische Umsetzung in den Betriebsalltag
stehen im Vordergrund.
Programmablauf
Vertiefung und Erfahrungsaustausch der Themen:
Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten sowie Erläuterungen der rechtssicheren Organisation anhand von Fallbeispielen
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
Grundlagen der Gefahrenerkennung im Betrieb
Kommunikation mit den Kollegen/Motivation zu einem sicherheitsgerechten Verhalten
Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der B·A·D GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die B·A·D GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.
Bedingungen zur Abmeldung
Siehe Bedingungen
Anmeldung
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