Fortbildung Brandschutzhelfer/-in
Sparte Technik: Brandschutz
Seminar
27. Mai 2020
08:00 - 12:00 Uhr
in Kirchheim/Teck
Zielgruppe
- Ausgebildete Brandschutzhelfer/innen in Unternehmen, Behörden, Verwaltungen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen
Referenten
- Steffen Dehn
Inhalte
Sie sind bereits ausgebildeter Brandschutzhelfer und Ihre Ausbildung ist bis zu fünf Jahre her? In dieser Fortbildung geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und Ihre Kenntnisse im Bereich vorbeugender, abwehrender sowie organisatorischer Brandschutz aufzufrischen.
Anlass: DGUV Information 205-023:
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung alle 3 - 5 Jahre zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies kann z. B. sein
- Änderung der Brandschutzordnung
- Neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
- Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
- Brandereignis im Betrieb
Ziel:
- Auffrischung und Vertiefung des Wissens aus der Erstausbildung zum/zur Brandschutzhelfer/-in
- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen und der Kenntnisse über den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz
Programmablauf
- Wiederholung und Vertiefung der Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Erfahrungsaustausch
- Schadensverhütung und Schadensforschung
- Praktische Löschübung
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Kirchheim
Henriettenstraße 76
73230 Kirchheim/Teck
Tel.: 07021 73942-0
Fax: 07021 73942-200
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.