Beschäftigte in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Mitarbeitende in Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen oder in sonstigen Ausbildungseinrichtungen, Heimen, Ferienlagern und ähnlichen Einrichtungen
Gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
Mitarbeitende in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, in Küchen und Essensausgaben in Gemeinschaftseinrichtungen
Referenten
Janine Sante
Inhalte
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verkürzung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Die Betroffenen sollen im Rahmen dieser Folgebelehrung in die Lage versetzt werden, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dieses Ziel kann nur durch umfassende Unterweisung und Aufklärung erreicht werden. Die Belehrung gemäß §35 IfSG muss vor Antritt der Tätigkeit sowie im Folgenden alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei §43 IfSG muss ebenfalls alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durchgeführt werden.
Programmablauf
Gesetzgeberische Voraussetzungen
Grundlagen Hygiene und Infektionsschutzgesetz
Einblicke in die laut IfSG ausgesprochenen Tätigkeitsverbote bzw. Besuchsverbote
Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Danach und bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der B·A·D GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die B·A·D GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.
Anmeldung
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