Folgebelehrung Hygiene nach § 35 und § 43 Infektionsschutzgesetz

Unterweisung

05. März 2021
- 06. März 2021

in Magdeburg

89,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Eine Frau mit kurzen, hellbraunen Haaren schaut lächelnd in die Kamera.
Kerstin Markgraf

Tel. 0391 6109 46-17
Fax 0391 6109 46-20

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Zielgruppe

Gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz

Beschäftigte in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Mitarbeitende in Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen oder in sonstigen Ausbildungseinrichtungen, Heimen, Ferienlagern und ähnlichen Einrichtungen

Gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

Mitarbeitende in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, in Küchen und Essensausgaben in Gemeinschaftseinrichtungen

Referenten

    Janine Sante
  • Janine Sante

Inhalte

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verkürzung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Die Betroffenen sollen im Rahmen dieser Folgebelehrung in die Lage versetzt werden, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Dieses Ziel kann nur durch umfassende Unterweisung und Aufklärung erreicht werden. Die Belehrung gemäß §35 IfSG muss vor Antritt der Tätigkeit sowie im Folgenden alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei §43 IfSG muss ebenfalls alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durchgeführt werden.

Programmablauf

  • Gesetzgeberische Voraussetzungen
  • Grundlagen Hygiene und Infektionsschutzgesetz
  • Einblicke in die laut IfSG ausgesprochenen Tätigkeitsverbote bzw. Besuchsverbote
  • Mitwirkungspflichten (z.B. einzuhaltende Meldepflicht)
  • Übertragungswege von Infektionen
  • Überblick der Krankheitsbilder, die im IfSG genannten Infektionskrankheiten
  • Stärkung des Präventionsgedankens

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Magdeburg

Nachtweide 82
39124 Magdeburg
Tel.: 0391 610945 0
Fax: 0391 610 945 290

Routenplaner

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Danach und bei Nichterscheinen (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.


Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.