DGUV Vorschrift 2 - Wenn alles doch so einfach wäre

DGUVV2

  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitssicherheit

Webinar

10. März 2022
- 12. März 2022

98,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Eine Frau mit hellbraunen Haaren schaut lächelnd in die Kamera.
Manuela Schröder

Tel. 07071 9227 81
Fax 07071 92 27 27

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Zielgruppe

  • Führungskräfte
  • Personalverantwortliche
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebsräte
  • alle interessierten Mitarbeitenden

Referenten

  • Fachexperte .

Inhalte

Informationen für Unternehmer zum Umfang der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuung im Rahmen der DGUV Vorschrift 2.

Programmablauf

 

  • DGUV-Unfallverhütungsvorschrift – was ist zu beachten?
  • Konkrete Empfehlungen der zuständigen Unfallversicherungsträger / BG
  • Abgrenzung Regelbetreuung vs. Betriebsspezifische Einsatzzeiten
  • Berechnung der Einsatzzeiten an konkreten Beispielen
  • Wann sind Anpassungen sinnvoll / notwendig?
  • Mögliche Folgen bei der Nichtbeachtung der Untersuchungsfristen?
  • Klärung konkreter Fragestellungen der Teilnehmer*innen

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmenden und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Ersatzteilnehmende angemeldet werden

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.