Ausbildung zum Sicherheitsbauftragten
Ausbildung gemäß SGB VII § 22 und DGUV Regel 100 001
Seminar
20. September 2021
- 02. Februar 2022
in Nürnberg
Referenten
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
Inhalte
Unsere Schulung erfolgt auf Basis der Vorgaben der SGB VII § 22 und DGUV Regel 100 001 „Grundsätze der Prävention“. Sicherheitsbeauftragte sind von der Unternehmerin/vom Unternehmer bestellte Personen, die sie/ihn bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. Unsere Ausbildungsziele sind darauf abgestellt, die Sicherheitsbeauftragten in ihrer Praxis zu unterstützen und ihnen hierzu Handlungshilfen zu geben. Drei Hauptziele sollen dabei erreicht werden, erkennen von Gefährdungen und Belastungen, Wahrnehmung möglicher Schutzmaßnahmen und Einflussnahme auf Kolleginnen und Kollegen und Abstimmung mit den Vorgesetzen.
Programmablauf
Teilnehmer
min. 6, max. 12 Teilnehmer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Nürnberg
Nopitschstraße 20
90441 Nürnberg
Tel.: 0911/6239380
Fax: 0911/62393820
Bedingungen
Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.