Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis

Ausbildung gemäß ArbSchG §10, DGUV V1 § 22, ASR A2.2

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Brandschutz

Seminar

20. August 2021
- 23. August 2021

in Bielefeld

149,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Karin Wassel

Tel. 05241 2105421

E-Mail senden

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter im Unternehmen

Referenten

  • Fachexperte Sicherheitstechnik

Inhalte

Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung von betrieblichen Brandschutzaufgaben gemäß den rechtlichen Vorgaben.

Programmablauf

Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen ab. Unsere Fachexperten vermitteln Ihnen die Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Brandschutz – Theorie

  • Vorbeugender Brandschutz
  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Brandlehre
  • Brandschutzordnung, Brandverhütung, Verhalten im Brandfall
  • Betrieblicher Brandschutz (Brandmeldung und Notruf, Brandabschnitte und Brandschutztüren, Flucht- und Rettungswege und –pläne)
  • Grundlagen der Evakuierung / Räumung
  • Besondere Risiken auf Baustellen
  • Abwehrender Brandschutz
  • Löschmittel und deren Wirkungsweise
  • Brandklassen und Brandarten
  • Feuerlöscher, Wandhydranten
  • Löschen von Personenbränden

Brandschutz – Praxis

  • Betriebsrundgang
  • Handhabung Handfeuerlöscher (Wasser, Schaum, Kohlendioxid

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Bielefeld

Am Lenkwerk 9
33609 Bielefeld
Tel.: 0521 5578940
Fax: 0521 / 55 78 94 - 99

Routenplaner

Bedingungen

Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der  Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.

Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet. Die Kosten können für BAD-Kunden auch mit ihrer DGUV-Einsatzzeit verrechnet werden