Ausbildung zum Brandschutzhelfer

  • Arbeitsschutz
  • Brandschutz

Seminar

20. Oktober 2020
- 21. Oktober 2020

in Hildesheim

179,00 €zzgl. MwSt.

Ihre Kontaktperson

Yasmin Maus

Tel. 05121/70305-211
Fax 05121/70305-290

E-Mail senden

Referenten

  • Carsten Böttger

Inhalte

Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und Einrichtungen ab. Nach §10 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenregen ASR A2.2 sind die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten sowie die Ausbildung entsprechender Brandschutz- und Evakuierungshelfer für den Arbeitgeber verpflichtend. Die Ermittlung der notwendigen Anzahl ergibt sich aus der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung, wobei ein Anteil von 5% in der Regel ausreichend ist.

Unsere Fachexperten vermitteln Ihnen die Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.

Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars erhalten Sie ein Zertifikat.

Programmablauf

Vorbeugender Brandschutz

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Brandlehre (Zündquellen, Verbrennungsprozess)
  • Brandverhütung und Betrieblicher Brandschutz
  • Verhalten im Brandfall, Grundlagen der Evakuierung/Räumung

Abwehrender Brandschutz

  • Löschmittel und deren Wirkungsweise
  • Brandklassen und Brandarten
  • Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
  • Löschen von brennenden Personen
  • Praktische Löschübung und Löschtaktik am Fire-Trainer

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Hildesheim

Bernwardstraße 6
31134 Hildesheim
Tel.: 05121 703050
Fax: 05121 70305 290

Routenplaner

Anfahrtsbeschreibung

Gesundheitszentrum Hildesheim

Bedingungen

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.