Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte mit Erfahrungsaustausch
Fortbildung gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1
Seminar
22. September 2020
- 23. September 2020
in Augsburg
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte, die bereits eine Grundausbildung absolviert haben und alle Interessierten.
Referenten
- Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin
Inhalte
Sicherheitsbeauftragte sollen ihr Wissen regelmäßig alle zwei Jahre auffrischen. Im Rahmen dieses Workshops wird ein handlungsorientierter Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen anhand praktischer Beispiele und Praxishilfen für den Alltag vorgestellt. Der Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und erfahrenen Referenten sowie die praktische Umsetzung in den Betriebsalltag stehen im Vordergrund.
Programmablauf
Themenschwerpunkte:
- Rechtliche und gesetzliche Neuerungen
- Worauf muss bei einer Betriebsbegehung geachtet werden?
- Kommunikation mit den Kollegen
- Motivation zu einem sicherheitsgerechten Verhalten
- Erfahrungsaustausch
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Augsburg
Kurzes Geländ 6
86156 Augsburg
Tel.: 0821 810 471 1
Fax: 0821 810 471 802
Bedingungen
Anmeldung: Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen: Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.