Ausbildung Prüfung befähigte Person für Leitern und Tritte
Seminar
02. April 2020
- 04. April 2020
in Ulm
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Behörden, Landwirtschaft, Hilfsorganisationen und Kirchengemeinden die mit der Prüfung von Leitern und Tritten beauftragt werden.
Referenten
- Rüdiger Benda Fachkraft für Arbeitssicherheit
Inhalte
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?
Jeder Arbeitgeber stellt für seine Mitarbeiter unterschiedliche Arbeitsmittel bereit, dazu gehören auch Leitern und Tritte die somit prüftpflichtige Arbeitsmittel sind. Diese Forderung ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV §14 (2). Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und die zu Gefährdungen führen können, müssen vom Arbeitsgeber durch eine befähigte Person wiederkehrend geprüft werden.
Wer kann "zur Prüfung befähigten Person" ausgebildet werden?
Alle Mitarbeiter mit einer Berufsausbildung, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure die täglich mit Steigtechnik umgehen und beauftragt werden, eine Leiterprüfung nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchzuführen.
Das Seminar ist weiterhin für Personen geeignet, die ihren Wissenstand auffrischen möchten oder die Prüfung von Leitern als Dienstleistung anbieten.
Programmablauf
- Klärung Rechtsgrundlagen für Leitern und Tritte mit aktuellen Änderungen
- Erläutern der verschiedenen Leiter- und Trittbauarten und deren Einsatzmöglichkeiten
- Mögliche Nutzung von Anbauteilen und Zubehör
- Schäden an Leitern und Tritten anhand praktischer Beispiele erkennen
- Praktische und effiziente Leiterprüfung
- Informationen zu Reparaturmöglichkeiten
- Tips zur praktischen Mitarbeiterunterweisung
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Ulm/Geislingen
Daimlerstrasse 36
89079 Ulm
Tel.: 0731 400 696 0
Fax: 0731 400 696 807
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.