Infektionsschutzgesetz nach § 43

  • Arbeitsmedizin

Vortrag

03. November 2020
- 04. November 2020

in Mannheim

Ausgebucht

Ihre Kontaktperson

Sandra Tremmel

Tel. 062166900980
Fax 0621/669009830

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Zielgruppe

Mitarbeiter in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Mitarbeiter in Küchen und Essensausgaben in Gemeinschaftseinrichtungen

Referenten

  • Eva-Maria Ocklenburg-Scheithe

Inhalte

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verkürzung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Mit der Änderung des IfSG wurde die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstbelehrung und Folgebelehrung (alle 2 Jahre) der Mitarbeiter gemäß §43 festgesetzt.

Programmablauf

  • Informationen über die wichtigsten Infektionskrankheiten und Krankheitserreger
  • Belehrung über persönliche Hygienemaßnahmen vor und während der Arbeit mit Lebensmitteln
  • Informationen über die Eigenverantwortlichkeit bei bestimmten Erkrankung
  • Symptome richtig deuten lernen

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Mannheim

Besselstraße 18
68219 Mannheim
Tel.: 0621 842573
Fax: 0621 84257 570

Routenplaner

Bedingungen

Teilnehmer

min. 8 Teilnehmer, max. 20 Teilnehmer

AGB´s Veranstaltungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.