Fortbildung für Sicherheitsbauftragte
Seminar
27. Oktober 2020
- 26. April 2021
in Nürnberg
Zielgruppe
- Sicherheitsbeauftragte, die bereits ein Grundausbildung absolviert haben
- interessierte Beschäftigte
Referenten
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Josef Englmann
Inhalte
Ziel dieses Seminars ist die Auffrischung und Aktualisierung der vorhandenen Kenntnisse.
Damit die Sicherheitsbeauftragten den Unternehmer bei der Durchführung der betrieblichen Aufgaben unterstützen können, ist ein aktuelles Fachwissen zu rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen notwendig. Dafür sind regelmäßige fachliche Fortbildungen sinnvoll. Der Erfahrungsaustausch der Sicherheitsbeauftragten spielt bei der Schulung eine wichtige Rolle.
Programmablauf
- Arbeits-und Gesundheitsschutz, rechtliche Grundlagen
- Arbeits-und Wegeunfälle
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
- Grundlagen der Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG
- Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz §10 in Verbindung mit §5 Arbeitsschutzgesetz
- Gefahrstoffmanagement
- Brandschutz und Notfallmanagement
Teilnehmer
min. 6, max. 10 Teilnehmer
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Nürnberg
Nopitschstraße 20
90441 Nürnberg
Tel.: 0911/6239380
Fax: 0911/62393820
Bedingungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.