Ausbildung zum/ zur Sicherheitsbeauftragten - Grundlehrgang

Ausbildung gemäß SGB VII §22, DGUV V1 § 20

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheit

Seminar

12. Mai 2020
- 13. Mai 2020

in Germering

499,00 €zzgl. MwSt.

Zielgruppe

Alle Personen, die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter im Betrieb wahrnehmen sollen.

Teilnehmer:
max. 15 Teilnehmer (mind. 5 Teilnehmer)

Referenten

  • Petra Pöhls

Inhalte

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen nach § 22 SGB VII einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Dieser Grundlehrgang vermittelt Ihnen das für diese Aufgabe notwendige Fachwissen.

Programmablauf

  •  Rechtsstruktur Arbeitsschutz
  •  Funktionen im Arbeitsschutz
  •  Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  •  Unfälle vermeiden und bewerten
  •  Erkennen von Gefährdungen
  •  Persönliche Schutzausrüstung
  •  Sie erhalten fundiertes fachliches Knowhow
    für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter

Ziel
Qualifizierung von Personen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gemäß den rechtlichen Vorgaben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten fundiertes fachliches Wissen für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsbeauftragter.

Veranstaltungsort

Gesundheitszentrum Germering

Streiflacher Strasse 7
82110 Germering
Tel.: 089 800 702 10
Fax: 089 800 702 99

Routenplaner

Bedingungen

Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmer und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der  Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt. Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmer werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.