Fortbildung Brandschutzhelfende
Sparte Technik: Brandschutz
Seminar
11. September 2020
- 16. September 2020
in Ludwigsburg
Zielgruppe
- Ausgebildete Brandschutzhelfende in Unternehmen, Behörden, Verwaltungen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen
Inhalte
Sie sind bereits ausgebildeter Brandschutzhelfer/in und Ihre Ausbildung ist bis zu fünf Jahre her? In dieser Fortbildung geben wir Ihnen die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und Ihre Kenntnisse im Bereich vorbeugender, abwehrender sowie organisatorischer Brandschutz aufzufrischen.
Anlass: DGUV Information 205-023:
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung alle 3 - 5 Jahre zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies kann z. B. sein
- Änderung der Brandschutzordnung
- Neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
- Umstrukturierungen und Fluktuation von Mitarbeitenden
- Brandereignis im Betrieb
Ziel:
- Auffrischung und Vertiefung des Wissens aus der Erstausbildung zum Brandschutzhelfenden
- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen und der Kenntnisse über den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz
Programmablauf
- Wiederholung und Vertiefung der Ausbildung zum Brandschutzhelfenden
- Erfahrungsaustausch
- Schadensverhütung und Schadensforschung
- Praktische Löschübung
Veranstaltungsort
Gesundheitszentrum Ludwigsburg
Kammererstraße 37
71636 Ludwigsburg
Tel.: 07141/15009-0
Fax: 07141/15009-99
Bedingungen
AGB´s Veranstaltungen
Anmeldung:
Die schriftliche Anmeldung erfolgt mit Angaben zu Teilnehmende und Firma. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Schriftliche Stornierungen sowie Umbuchungen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenlos vorgenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Termin werden 50% der Teilnahmegebühren, später die Gesamtgebühr erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Ersatzteilnehmende angemeldet werden.
Ausnahmen:
Änderungen und Verlegungen der Veranstaltung bleiben der BAD GmbH vorbehalten. In Ausnahmefällen kann es daher zu einer Änderung bei Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie dem Einsatz von Dozenten gegenüber der Ausschreibung kommen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt gewahrt.
Die BAD GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen wegen der Verhinderung und Erkrankung von Dozenten, aufgrund höherer Gewalt oder mangels ausreichender Anmeldungen abzusagen. Im letzten Fall wird die Mitteilung über den Ausfall der Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Die Teilnehmenden werden über die Absage der Veranstaltung unverzüglich unterrichtet und erhalten bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.